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RMV-Semesterticket / bundesweites Semesterticket

alle Informationen rund um das RMV-AStA-Semesterticket (bis 31.03.2024) und dem bundesweiten Deutschlandsemesterticket (ab 1.04.2024)

semesterticket

Hinweis:

Bis 31.03.2024:

Für den Fall, dass für den restlichen März die Nutzung eines Deutschlandtickets günstiger ist als Einzelfahrscheine - bis zum 31.03.2024 könnt Ihr noch Eure Campuskarte mit einem gültigem RMV-Semesterticket-Aufdruck als Deutschlandticket upgraden. Das kostet 26,46 EUR für den Kalendermonat, eine anteilige Kostenreduktion ist nicht möglich.

Das Upgrade könnt Ihr über diesen Link durchführen.

Das Upgrade muss NICHT gekündigt werden! Mit Ablauf des Wintersemesters werden alle bestehenden Abos automatisch beendet.

Ausführliche Informationen zur Möglichkeit des freiwilligen Upgrades gibt es hier.

Ab dem 1.04.2024 gibt es auch an der h_da für alle Studierenden das bundesweite Semesterticket - allerdings ausschliesslich digital.

Der Aufdruck "RMV-AStA-Semesterticket" auf dem Studienausweis ist ab dann irrelevant und hat keine Funktion mehr! Die Campuskarte dient dann nur noch dem Nachweis des Studierendenstatus (Gültigkeitszeitraum), als Bibliotheksausweis und Mensa-Bezahlkarte, für die Schliessberechtigungen an der Hochschule und für das Kulturticket.

Hoffentlich in der KW 13 können wir Euch den Link für die Aktivierung des bundesweiten Semestertickets zur Verfügung stellen. Dieses gilt dann ab April.

Antrag auf Rückerstattung des Deutschlandsemestertickets

Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Portal:

Anträge auf Rückerstattung des Semestertickets jeweils können gestellt werden

  • für das Wintersemester:
    Antragsfrist vom 1. - 31.10.
    Frist für das Nachreichen der Nachweise bis zum 11.11.
  • für das Sommersemester:
    Antragsfrist vom 1. - 30.04.
    Frist für das Nachreichen der Nachweise bis zum 12.05.

Für alle angegebenen Gründe gilt die Nachweispflicht durch die*den Antragsteller*in. Unvollständige Anträge nach dem 11.11. bzw. 12.05. werden nicht erstattet.

Gründe für eine Erstattung des Deutschlandsemestertickets

Nicht immer können alle das Semesterticket nutzen und sich daher, sofern eine der folgenden Antragsgründe nachweislich zutrifft, den Betrag erstatten lassen:

  • Auslandsaufenthalt auf Grund des Studiums für mind. 3 Monate im Antragssemester
  • Doppelstudium an zwei Hochschulen mit Pflichtabnahme von Semestertickets - hier kann das Semesterticket an einer Hochschule erstattet werden
  • Schwerbehinderung mit Anspruch auf Beförderung und Besitz des Beiblattes zum Schwerbehinderten-Ausweis sowie der zugehörigen Wertmarke
  • Urlaubssemester
  • gesundheitliche Situation, die eine Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel über mind. 3 zusammenhängende Monate im laufenden Semester unmöglich macht (Antragstellung bis Ende des Semesters möglich - es findet ggf. eine anteilige Erstattung statt)
  • Besitz des Landes-Ticket Hessens, sofern das Deutschlandsemesterticket nachweislich während des laufenden Semesters nicht bezogen wurde

Wenn keiner der oben aufgeführten Gründe auf Dich zutrifft, kann das Semesterticket auch nicht erstattet werden.

FAQ Semesterticket - vergünstigtes Deutschlandticket für Studierende

Was?

Der Koordinierungsrat von Bund und Ländern hat am Montag, den 27.11.23, beschlossen, dass es ein bundesweites, solidarfinanziertes Semesterticket zum Deutschlandticket geben wird.

Wieviel wird das Semesterticket kosten?

Studierende erhalten das Deutschlandticket ab dem Sommersemester 2024 zu einem vergünstigten Preis von aktuell 29,40 Euro pro Monat bzw. 60% des Ausgabepreises. Ihr zahlt den Preis aber mit der Rückmeldung zum neuen Semester, daher beträgt der Gesamtbetrag 176,40 EUR.

Ab wann wird das vergünstigte Semesterticket für Studierende erhältlich sein?

Das Angebot gilt ab dem Sommersemester 2024. Das Ticket ist ab dem 01.04.2024 gültig. Weitere Infos wie z.B. der Link zur Anmeldung zum bundesweiten Semesterticket folgen in Kürze.

Welche Personen sind vom Semesterticket ausgeschlossen?

  • Gasthörer*innen sowie Zweithörer*innen im Sinne des einschlägigen Hochschulgesetzes,
  • Studierende die ausschließlich in einem Abend, - Online- oder Fernstudiengang ohne Präsenzpflicht eingeschrieben sind ("Fernstudierende"),
  • Studierende in berufsbegleitenden Studiengängen, die zeitlich überwiegend ihrem Beruf und nicht ihrem Studium nachgehen

Gilt das Ticket in ganz Deutschland?

Das bundesweitgültige Semesterticket gilt in denselben Bereichen wie das Deutschlandticket, also: nur Nah- und Regionalverkehr. Aber eine genaue Beschreibung des Gültigkeitsbereiches findet Ihr hier: https://www.bahn.de/faq/deutschlandticket-verkehrsmittel-deutschland

Wie wird das Ticket ausgegeben?

Per Gesetz muss das Deutschlandticket in digitaler Form ausgegeben werden – somit wird es auch das bundesweitgültige Semesterticket als Handyticket geben. Alle Informationen für den Zugang folgen!

Und ohne Handy? Hier werden bis April 2024 noch Lösungen seitens des RMVs bereitgestellt.

Wird das Semesterticket teurer werden, falls der Preis des Deutschlandtickets sich erhöht?

Das Semesterticket für Studierende soll nach Beschluss 60% des Ausgabepreises kosten. Aktuell liegt dieser Preis bei 29,40 Euro. Sollte also das Deutschlandticket teurer werden, müsste auch der Preis des Semestertickets angepasst werden.

Als Studierendenvertretungen setzen wir uns für Preisstabilität ein und werden alles dafür tun, dass das Deutschlandticket weiterhin für 49 Euro und das Semesterticket für 29,40 Euro erhältlich bleibt.

Müssen alle Studierenden für dieses Ticket im Rahmen ihrer Semesterbeiträge bezahlen?

Hochschulen, Studierendenwerken und Studierendenvertretungen steht es frei, das Solidar-Angebot für ihre Studierenden zu wählen oder ihnen ein anderes Angebot zu machen. Das Angebot für das Deutschlandticket gilt im ersteren Fall (Solidarmodell) für alle Studierenden der Hochschule, die den vergünstigten Solidarpreis durch ihre Semesterbeiträge finanzieren. Eine monatliche Kündigung ist in diesem Fall nicht möglich.

Eben mit diesem Solidarmodell arbeitet die Hochschule Darmstadt ab dem Sommersemester 2024. Im Vergleich zur Upgrade-Funktion kann das Semesterticket nicht (monatlich) gekündigt werden.

In meiner Stadt gibt es ein Semesterticket, das viel günstiger ist als das Semesterticket zum Deutschlandticket. Kann ich dieses behalten?

Es steht Hochschulen, Studierendenwerken und Studierendenvertretungen frei, alternative Semesterticketmodelle mit den Verkehrsunternehmen und –verbünden zu verhandeln. Diese können in einigen Fällen deutlich günstiger sein, gelten allerdings nur innerhalb der lokalen Verbundsgrenzen und nicht deutschlandweit. Eine Entscheidung für das Semesterticket zum Deutschlandticket gilt allerdings immer für alle Studierenden der jeweiligen Hochschule, da es ein Solidarmodell ist.

Individuelle Vereinbarungen sind neben diesem Modell nicht möglich. Die Organe der Studierendenschaft der Hochschule Darmstadt haben sich für die Einführung des bundesweit gültigen Semestertickets entschieden.

Kernbotschaften

Nachdem auch Arbeitnehmende mit dem Jobticket einen Rabatt für das Deutschlandticket erhalten, ist es nur gerecht, für Studierende ebenfalls ein vergünstigtes Ticket anzubieten.

Fast 3 Millionen Studierende können bundesweit von diesem Angebot profitieren, sofern die jeweilige Hochschule daran teilnehmen möchte. Das Studi-Ticket ist ein erstes Zeichen für Klimaschutz, Verkehrswende und soziale Gerechtigkeit.

Allerdings ist das noch nicht genug, denn einige unserer Forderungen sind nicht erfüllt. Unterzeichnet und teilt deshalb gern die Petition der LAK Hessen, PROBahn, der Schüler:innenvertretung und vielen Unterstützer:innen aus Gewerkschaften und Bündnissen aus dem Bereich Verkehr: Petition · Für ein bundesweit gültiges Bildungsticket! Eines der Sozialtickets zum D-Ticket!

Als Solidarmodell ist das Semesterticket haushaltsneutral. Das bedeutet, dass diese Rabattierung die öffentlichen Haushalte nicht belastet, sondern sich allein durch die zusätzlichen Einnahmen selbst trägt. Somit profitieren davon Studierende, Verkehrsunternehmen und die öffentliche Hand.

Gegenstand des Semestertickets

Das Semesterticket ist auf der Campuskarte aufgedruckt und wird automatisch mit den Semesterbeiträgen bei der Einschreibung oder Rückmeldung bezahlt. Mit diesem kannst Du alle Regionalzüge, S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen (Trams) und Busse im gesamten Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) nutzen.

Das Ticket ist eine persönliche Zeitfahrkarte, die nicht übertragbar ist. Die Mitnahmeregelungen der Zeitkarten im Erwachsenentarif gelten leider nicht.

Dafür gilt das Semesterticket immer schon einen Monat vor Beginn des eigentlichen Semesters: im Sommersemester kann man vom 1. März bis zum 30. September beliebig viele Fahrten unternehmen, im Wintersemester vom 1. September bis zum 31. März.

Warum ein Semesterticket?

„In dem Bestreben, die sozialen und wirtschaftlichen Belange der Studierenden wahrzunehmen und die Mobilität der Studierenden mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zu gewährleisten, schließen RMV und der AStA nachfolgende Vereinbarung: […]"

heißt es in der Präambel des Vertrags zwischen AStA und RMV.

Das Semesterticket funktioniert nach dem Solidarprinzip - alle müssen den Betrag im Rahmen der Immatrikulation bzw. Rückmeldung bezahlen, daher ist es im Vergleich zu den regulären Zeitfahrkarten sehr günstig.

Auch für diejenigen unter Euch, die das Ticket nur selten benutzen, ergibt sich auch bei geringer Inanspruchnahme ein Preisvorteil gegenüber dem Kauf von Einzelfahrkarten.

Gerade wenn man das Ticket bereits in der Tasche hat, wird die Hemmschwelle zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wesentlich kleiner. Die Herabsetzung dieser Hemmschwelle ist ein weiterer wichtiger Grund für das Semesterticket. Mit der Straßenbahn fahren fällt leichter, wenn man sich keine Gedanken über die Tarife machen muss und nicht bei jeder Fahrt Kleingeld aus der Tasche gekramt werden muss.

Preise und Fahrkarte

Der Preis für das Semesterticket orientiert sich an der durchschnittlichen jährlichen Preiserhöhung des Azubi-Tickets des RMV und kostet

  • ab Sommersemester 2018: 123,39 EUR
  • ab Sommersemester 2020: 125,22 EUR
  • ab Sommersemester 2022: 128,99 EUR
  • ab Sommersemester 2023: 135,23 EUR

Diese Kosten werden mit dem Semesterbeitrag bei der Einschreibung/ Rückmeldung automatisch mitbezahlt.

Als Fahrkarte gilt der gültig validierte Studienausweis (CampusCard) mit dem Vermerk "RMV-Semesterticket" und ein gültiger Personalausweis (oder ein Internationaler Studierendenausweis, Führerschein oder irgend etwas anderes mit einem Foto).

Internationale Studierende, deren Reisepass wegen des dort eingetragenen Visums bedeutend wichtiger ist als ein relativ leicht zu ersetzender Personalausweis für Deutsche, haben die Möglichkeit, beim RMV (z.B. HEAG-Büro am Luisenplatz) eine Kundenkarte zu beantragen. Diese wird dann als ausreichende Legitimation anerkannt.

Sollte man eines von beiden vergessen haben, dann gilt dies als "Schwarzfahrt" und die üblichen 60 EUR sind fällig. Ganz so schlimm ist es dann aber doch nicht - da man ja eigentlich im Besitz einer Fahrkarte ist, gibt es auch die Möglichkeit, diese innerhalb von 7 Tagen nachzureichen. Dies tut man bei dem Verkehrsunternehmen, in dessen Fahrzeug man kontrolliert wurde. Es sind dann aber noch 7 EUR Bearbeitungsgebühr zu zahlen.

Geltungsbereich des Semestertickets

Im RMV-Gebiet sind generell alle Busse, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen und die Züge des Nahverkehrs (Regionalbahn, StadtExpress, RegionalExpress) nutzbar. Bei besonderen Leistungen der Verkehrsunternehmen, wie z.B. den Nachtbussen in Frankfurt oder dem AIRLiner der HEAG, sind Zuschläge zu bezahlen.

Übergangsbereiche: Das Semesterticket gilt im gesamten Verbundgebiet des RMV. Da dieses aber schon direkt südlich von Darmstadt endet, wurde eine Zusatzvereinbarung mit dem Verkehrsbund Rhein-Neckar (VRN) getroffen, welche die Nutzung auf einen Übergangsbereich bis Weinheim ausdehnt (Tarifgebiete 45, 46, 47, 4810, 4830, 4850, 4870, 67).

Nach Norden kann mit dem Semesterticket der Übergangsbereich des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV) genutzt werden, namentlich die Tarifgebiete 80 bis 89 sowie die Tarifgebiete 8510 und 8530.

Damit kann ab sofort das gesamte Übergangstarifgebiet des NVV mit dem Studienausweis und ohne Mehrkosten befahren werden.

Zur Weiterfahrt über das Verbundgebiet hinaus, können ab der Grenze des Verbundgebietes RMV-Anschlussfahrkarten gelöst werden. Wer regelmäßig Fahrten über den Geltungsbereich des RMV-Semestertickets hinaus unternimmt - da ist es vielleicht günstiger, das Semesterticket als Deutschlandticket zu upgraden.

Übersichtskarte Geltungsbereich

Fahrgastrechte

Studierende mit Semesterticket gelten ebenso wie alle anderen als Fahrgäste und können daher die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in Anspruch nehmen. Um diese in Anspruch nehmen zu können, ist ein Erstattungsantrag auszufüllen, den es auf der Website des RMV oder in den RMV-Mobilitätszentralen gibt. Im Folgenden werden kurz die wichtigsten Fahrgastrechte zusammengefasst.

Mitnahmeregelung

Eigene Kinder bis 5 Jahre (einschließlich) können auf das Semesterticket mitgenommen werden.

Anspruch auf Entschädigung

Wer mit dem Semesterticket mit dem Zug unterwegs ist, kann bei einer Verspätung am Zielort von mindestens einer Stunde 1,50 Euro erstattet bekommen. Es werden jedoch erst Erstattungsbeiträge ab 4 Euro ausbezahlt. Innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Fahrkarte können Entschädigungsfälle jedoch gesammelt werden.

Nutzung eines anderen Zuges

Bei einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten am Zielort darf auch ein Zug des Fernverkehrs (IC, EC, ICE) genutzt werden, der nicht reservierungspflichtig ist. Hierfür ist zuerst eine entsprechende Einzelfahrkarte für den Fernverkehr zu lösen. Die Kosten für die Fahrt können dann anschließend geltend gemacht werden.

Nutzung eines anderen Verkehrsmittels

Ist zu erwarten, dass der Zug mit einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0.00 und 5.00 Uhr eine Verspätung von mehr als 60 Minuten hat, können Taxikosten bis maximal 80 Euro geltend gemacht werden. Diese Regelung gilt auch, wenn der letzte fahrplanmäßige Zug des Tages und das Ziel ansonsten nicht vor 24 Uhr erreicht werden kann. Allerdings sind zunächst eventuell zur Verfügung gestellte Ersatzangebote (z.B. Busnotverkehr) zu nutzen.

10-Minuten-Garantie

Für U-Bahn, Straßenbahnen und Busse in der Stadt Frankfurt, der Stadt und dem Kreis Offenbach, der Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg gibt es bei Verspätungen von mehr als 10 Minuten Geld zurück (50 Cent pro Fahrt). Nach 21 Uhr können wahlweise auch Taxikosten bis zu 15 Euro erstattet werden. Zu beachten ist, dass die 10-Minuten-Garantie eine freiwillige Leistung ist, so dass Verspätungen auf Grund von höherer Gewalt (z.B. Streik, Unwetter) von der Erstattung ausgenommen sind. Der Antrag für die Rückerstattung kann online gestellt werden.

Infos und Formulare zu den Fahrgastrechten

Weitere Informationen und die Formulare gibt es online oder in den RMV-Mobilitätszentralen

  • www.fahrgastrechte.info
  • Fahrgastrechte beim RMV

 

Sonstige Informationen

Auch wenn Ihr nur wenige Tage im neuen Semester eingeschrieben seid, dann Eure Abschlussarbeit abgebt und das RMV-Gebiet umgehend wieder verlasst: laut Vertrag mit dem RMV ist Exmatrikulation kein Erstattungsgrund für das Semesterticket. In diesem Fall empfehlen wir Euch, ein Urlaubssemester zu beantragen (dies ist möglich, wenn "Rückmeldung wegen Kolloquium oder einem Leistungsnachweis nach Abgabe der Abschlussarbeit" erfolgte) und anschliessend einen RMV-Erstattungsantrag auf Grund "Urlaubssemester" zu stellen.

Weder der AStA noch der RMV haben auf die Ausstellung des Studienausweises rechtlichen oder technischen Einfluss und Verzögerungen sind dabei weder vom AStA noch vom RMV zu vertreten. Falls jemand seinen neuen Ausweis nicht rechtzeitig zum Semesterstart erhalten hat, möge er/sie sich bitte an das SSC der Hochschule wenden.