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bundesweites Semesterticket

alle Informationen rund um das bundesweite Deutschlandsemesterticket

semesterticket

Hinweis:

Ab dem 1.04.2024 gibt es auch an der h_da für alle Studierenden das bundesweite Semesterticket - allerdings ausschliesslich digital.

Der Aufdruck "RMV-AStA-Semesterticket" auf dem Studienausweis ist ab dann irrelevant und hat keine Funktion mehr!

Die Campuskarte hat dann nur noch folgende Aufgaben:

  • Nachweis des Studierendenstatus (Gültigkeitszeitraum),
  • Bibliotheksausweis
  • Mensa-Bezahlkarte,
  • Schliessberechtigungen an der Hochschule
  • Kulturticket für Theater und Museum,
  • aber nicht als Fahrkarte!

Superwichtig: bitte validiert Eure Campuskarte auf das aktuelle Semester. Nach spätestens 24 Stunden sollte das Ticket über den Link abrufbar sein.

Link für die Aktivierung des bundesweiten Semestertickets.

Anleitung zum Abruf des digitalen Semestertickets

  • Abrufen des Links
  • Anmeldung mit Deinem Benutzernamen und Passwort über Shibboleth
  • Klick auf das Semesterticket
  • Hinzufügen des Semestertickets in die Apple- odre Google-Wallet
  • Anzeigen des Tickets

Anleitung zum Abruf des Deutschlandsemestertickets (pdf)

Es ist möglich, dass es aktuell noch ein paar technische Schwierigkeiten geben könnte, die aber ganz sicher in den nächsten Tagen behoben werden. Im Zweifel bitte einfach noch einmal später dem Link folgen.

Behandlung möglicher Probleme

Einige von Euch haben leider Probleme mit dem Semesterticket. Wir gehen davon aus, dass wir Lösungen gefunden haben. Daher geht bitte die unten aufgeführten Alternativen alle durch und probiert, ob das Semesterticket danach funktioniert.

1. CampusCard revalidieren. Denn liegt die letzte Revalidierung länger als ein Jahr zurück, können die Daten nicht abgerufen werden und es führt dazu, dass dir kein Ticket angezeigt wird.

2. Du hast vergessen deine CampusCard zu revalidieren, bist jetzt aber schon an einem anderen Ort und willst zurück nach Darmstadt? Auf der AStA Webseite kannst du dir ein Formular (pdf) herunterladen, in dem wir bestätigen, dass es Probleme beim Abrufen des Semestertickets gibt. Dieses Formular kannst Du bei einer Kontrolle mit einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung vorzeigen. ABER: Wir können nicht garantieren, dass das Formular akzeptiert wird – wenn Du also auf Nummer sicher gehen möchtest, solltest Du dir eine Fahrkarte kaufen.

3. Du bist im ersten Semester, hast noch keine CampusCard UND kannst nicht auf das Semesterticket zugreifen? Bitte kontrolliere zuerst Deine Adresse in my.h-da: Bitte logge Dich hierfür mit Deinem studentischen Account ein. Unter "Mein Studium" findest Du die Option "Studienservice" und dort den Reiter "Kontaktdaten". Wenn vor Deiner Adresse "XXX" steht, bedeutet dies, dass Post mit dem Vermerk "nicht zustellbar" an die h_da zurückgeschickt wurde. In diesem Fall kontaktiere bitte das Helpdesk des Student Service Center (SSC) unter helpdesk@h-da.de, damit die Adresse geändert und die Post erneut versendet werden kann.

Stimmt Deine (deutsche!) Adresse aber und Du kannst trotzdem nicht auf das digitale Deutschlandsemesterticket zugreifen, wende Dich bitte mit Matrikelnummer an das SSC: helpdesk@h-da.de, damit geprüft werden kann, ob Deine CampusCard ausgestellt und validiert wurde.

4. Du hast eine ausländische Adresse? Bitte ändere Deine Adresse in my.h-da in eine deutsche Adresse. Solltest Du noch keine deutsche Adresse haben, trage übergangsweise die Adresse der Hochschule (Schöfferstraße 3, 64295 Darmstadt) dort ein. Anschließend schreibst Du bitte eine Mail an das Student Service Center mit der Bitte, Deine CampusCard auszustellen und schon zu revalidieren, um Zugriff auf das Semesterticket zu erhalten. Du kannst die CampusCard dann zu den Öffnungszeiten den SSC abholen sobald Du in Darmstadt bist.

Adressänderung: Bitte logge Dich hierfür mit Deinem studentischen Account ein. Unter "Mein Studium" findest Du die Option "Studienservice" und dort den Reiter "Kontaktdaten".

5. Befindest Du Dich noch mehrere Tage oder Wochen in einer anderen Stadt in Deutschland? Dann kannst du deine CampusCard mit einem adressiertem und frankiertem Rückumschlag (mind. 0,85 €, wir empfehlen die Option nachverfolgbarer Brief, also Prio oder Einschreiben) an die Geschäftsstelle in Dieburg (AStA Hochschule Darmstadt, Max-Planck-Str. 2, 64807 Dieburg) senden, welche die CampusCard dann validieren und an Dich senden kann, so dass Du das digitale Semesterticket abrufen kannst. Ohne Rückumschlag verbleibt die Campuskarte im AStA. Bitte beachte, dass diese Lösung eine Ausnahme darstellen sollte.

Spätestens 24 Stunden nach Revalidierung der CampusCard kannst Du das Semesterticket abrufen.

Bist du alle Optionen durchgegangen und kannst trotzdem nicht auf dein digitales Semesterticket zugreifen, wende dich bitte an das Referat Digitales und Technik: technik@asta-hda.de

Für die technischen Unannehmlichkeit möchten wir uns entschuldigen! Wir drücken die Daumen, dass alles klappt!

Gegenstand des Semestertickets

  • Das Deutschlandsemesterticket gilt immer für den offiziellen Zeitraum des jeweiligen Semesters und ist für jedes Semester neu zu beziehen. Es gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbilddokument (amtlicher Personalausweis | Reisepass (deutsch oder international) | Reiseausweis als Passersatz | deutscher oder internationaler Führerschein)
  • Das Semesterticket ist bundesweit in den Verkehrsmitteln der teilnehmenden Verkehrsunternehmen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gültig.
  • Das Semesterticket beruht auf den Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets mit gesondert erwähnten Konditionen für das Deutschlandsemesterticket. Die Tarifbestimmungen in aktueller Version sind öffentlich zugänglich, u.a. hier.
  • Die Ausgabe des bundesweiten Semestertickets als HandyTicket erfolgt aktuell über den vom RMV beauftragten Dienstleister, der Digital H GmbH.
  • Die Kosten des bundesweiten Semestertickets sind über die Studienbeiträge abgedeckt. Der Prozess der Ausgabe des Tickets als HandyTicket beinhaltet keine Bezahlung.
  • Sollte der Bezug eines HandyTickets unmöglich sein, gibt es einen manuellen Prozess zur Ausgabe einer Chipkarte.

Antrag auf Rückerstattung des Semestertickets

Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Portal:

Anträge auf Rückerstattung des Semestertickets jeweils können gestellt werden

  • für das Wintersemester:
    Antragsfrist vom 1. - 31.10.
    Frist für das Nachreichen der Nachweise bis zum 11.11.
  • für das Sommersemester:
    Antragsfrist vom 1. - 30.04.
    Frist für das Nachreichen der Nachweise bis zum 12.05.

Für alle angegebenen Gründe gilt die Nachweispflicht durch die*den Antragsteller*in. Unvollständige Anträge nach dem 11.11. bzw. 12.05. werden nicht erstattet.

Hinweis: einmal deaktivierte bundesweite Semestertickets können nicht reaktiviert werden! Also einmal erstattet bedeutet keine Rückkaufoption im Laufe des Semesters und somit auch während der Ferienzeit kein bundesweit gültiges Ticket.

Gründe für eine Erstattung des Semestertickets

Nicht immer können alle das Semesterticket nutzen und sich daher, sofern eine der folgenden Antragsgründe nachweislich zutrifft, den Betrag erstatten lassen:

  • Auslandsaufenthalt auf Grund des Studiums für mind. 3 Monate im Antragssemester
  • Doppelstudium an zwei Hochschulen mit Pflichtabnahme von Semestertickets - hier kann das Semesterticket an einer Hochschule erstattet werden
  • Schwerbehinderung mit Anspruch auf Beförderung und Besitz des Beiblattes zum Schwerbehinderten-Ausweis sowie der zugehörigen Wertmarke
  • Urlaubssemester
  • gesundheitliche Situation, die eine Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel über mind. 3 zusammenhängende Monate im laufenden Semester unmöglich macht (Antragstellung bis Ende des Semesters möglich - es findet ggf. eine anteilige Erstattung statt)
  • Besitz des Landes-Ticket Hessens, sofern das Deutschlandsemesterticket nachweislich während des laufenden Semesters nicht bezogen wurde

Wenn keiner der oben aufgeführten Gründe auf Dich zutrifft, kann das Semesterticket auch nicht erstattet werden.

Ausgabe einer Chipkarte

Eine Ausgabe des Deutschlandsemestertickets auf Chipkarte sollte nur dann erfolgen, wenn Ihr kein entsprechendes mobiles Endgerät habt.

Für die Ausgabe benötigt Ihr

  • gültiger Studierendenausweis
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Bescheinigung der Immatrikulation inkl. Bestätigung zum Bezug des Semestertickets (nicht älter als 2 Wochen) - beim Student Service Center
  • Bescheinigung, dass bisher keine Rückerstattung beantragt wurde (nicht älter als 2 Wochen) - beim AStA der h_da (im Falle einer Rückerstattung des Semestertickets) oder Student Service Center (im Falle einer Rückerstattung des kompletten Semesterbeitrages)

Ohne diese Dokumente kann keine Chipkarte ausgegeben werden!

Damit geht Ihr zu einer der gelisteten Vertriebsstellen. Das Ticket kann ausschließlich und nur durch die Antragstellerin/ den Antragssteller persönlich an einer der gelisteten Vertriebsstellen beantragt/abgeholt werden!

Die Vertriebsstellen prüfen die Dokumente auf Vollständigkeit und erstellen direkt das Ticket. Zu beachten: Jede Chipkarte muss individuell erstellt/beschrieben werden; dies wird entsprechend Zeit in Anspruch nehmen. Und das Ticket muss bei Beantragung persönlich entgegen genommen werden; es kann nicht im Namen anderer
beantragt werden und auch nicht versandt werden.

FAQ Semesterticket - vergünstigtes Deutschlandticket für Studierende

Was?

Der Koordinierungsrat von Bund und Ländern hat am Montag, den 27.11.23, beschlossen, dass es ein bundesweites, solidarfinanziertes Semesterticket zum Deutschlandticket geben wird.

 

Wieviel wird das Semesterticket kosten?

Studierende erhalten das Deutschlandticket ab dem Sommersemester 2024 zu einem vergünstigten Preis von aktuell 29,40 Euro pro Monat bzw. 60% des Ausgabepreises. Ihr zahlt den Preis aber mit der Rückmeldung zum neuen Semester, daher beträgt der Gesamtbetrag 176,40 EUR.

Ab wann wird das vergünstigte Semesterticket für Studierende erhältlich sein?

Das Angebot gilt ab dem Sommersemester 2024. Das Ticket ist ab dem 01.04.2024 gültig. Weitere Infos wie z.B. der Link zur Anmeldung zum bundesweiten Semesterticket folgen in Kürze.

Welche Personen sind vom Semesterticket ausgeschlossen?

  • Gasthörer*innen sowie Zweithörer*innen im Sinne des einschlägigen Hochschulgesetzes,
  • Studierende die ausschließlich in einem Abend, - Online- oder Fernstudiengang ohne Präsenzpflicht eingeschrieben sind ("Fernstudierende"),
  • Studierende in berufsbegleitenden Studiengängen, die zeitlich überwiegend ihrem Beruf und nicht ihrem Studium nachgehen

Gilt das Ticket in ganz Deutschland?

Das bundesweitgültige Semesterticket gilt in denselben Bereichen wie das Deutschlandticket, also: nur Nah- und Regionalverkehr. Aber eine genaue Beschreibung des Gültigkeitsbereiches findet Ihr hier: https://www.bahn.de/faq/deutschlandticket-verkehrsmittel-deutschland

Wie wird das Ticket ausgegeben?

Per Gesetz muss das Deutschlandticket in digitaler Form ausgegeben werden – somit wird es auch das bundesweitgültige Semesterticket als Handyticket geben. Alle Informationen für den Zugang folgen!

Und ohne Handy? Hier werden bis April 2024 noch Lösungen seitens des RMVs bereitgestellt.

Wird das Semesterticket teurer werden, falls der Preis des Deutschlandtickets sich erhöht?

Das Semesterticket für Studierende soll nach Beschluss 60% des Ausgabepreises kosten. Aktuell liegt dieser Preis bei 29,40 Euro. Sollte also das Deutschlandticket teurer werden, müsste auch der Preis des Semestertickets angepasst werden.

Als Studierendenvertretungen setzen wir uns für Preisstabilität ein und werden alles dafür tun, dass das Deutschlandticket weiterhin für 49 Euro und das Semesterticket für 29,40 Euro erhältlich bleibt.

Müssen alle Studierenden für dieses Ticket im Rahmen ihrer Semesterbeiträge bezahlen?

Hochschulen, Studierendenwerken und Studierendenvertretungen steht es frei, das Solidar-Angebot für ihre Studierenden zu wählen oder ihnen ein anderes Angebot zu machen. Das Angebot für das Deutschlandticket gilt im ersteren Fall (Solidarmodell) für alle Studierenden der Hochschule, die den vergünstigten Solidarpreis durch ihre Semesterbeiträge finanzieren. Eine monatliche Kündigung ist in diesem Fall nicht möglich.

Eben mit diesem Solidarmodell arbeitet die Hochschule Darmstadt ab dem Sommersemester 2024. Im Vergleich zur Upgrade-Funktion kann das Semesterticket nicht (monatlich) gekündigt werden.

In meiner Stadt gibt es ein Semesterticket, das viel günstiger ist als das Semesterticket zum Deutschlandticket. Kann ich dieses behalten?

Es steht Hochschulen, Studierendenwerken und Studierendenvertretungen frei, alternative Semesterticketmodelle mit den Verkehrsunternehmen und –verbünden zu verhandeln. Diese können in einigen Fällen deutlich günstiger sein, gelten allerdings nur innerhalb der lokalen Verbundsgrenzen und nicht deutschlandweit. Eine Entscheidung für das Semesterticket zum Deutschlandticket gilt allerdings immer für alle Studierenden der jeweiligen Hochschule, da es ein Solidarmodell ist.

Individuelle Vereinbarungen sind neben diesem Modell nicht möglich. Die Organe der Studierendenschaft der Hochschule Darmstadt haben sich für die Einführung des bundesweit gültigen Semestertickets entschieden.

Kernbotschaften

Nachdem auch Arbeitnehmende mit dem Jobticket einen Rabatt für das Deutschlandticket erhalten, ist es nur gerecht, für Studierende ebenfalls ein vergünstigtes Ticket anzubieten.

Fast 3 Millionen Studierende können bundesweit von diesem Angebot profitieren, sofern die jeweilige Hochschule daran teilnehmen möchte. Das Studi-Ticket ist ein erstes Zeichen für Klimaschutz, Verkehrswende und soziale Gerechtigkeit.

Allerdings ist das noch nicht genug, denn einige unserer Forderungen sind nicht erfüllt. Unterzeichnet und teilt deshalb gern die Petition der LAK Hessen, PROBahn, der Schüler:innenvertretung und vielen Unterstützer:innen aus Gewerkschaften und Bündnissen aus dem Bereich Verkehr: Petition · Für ein bundesweit gültiges Bildungsticket! Eines der Sozialtickets zum D-Ticket!

Als Solidarmodell ist das Semesterticket haushaltsneutral. Das bedeutet, dass diese Rabattierung die öffentlichen Haushalte nicht belastet, sondern sich allein durch die zusätzlichen Einnahmen selbst trägt. Somit profitieren davon Studierende, Verkehrsunternehmen und die öffentliche Hand.

 

Warum ein Semesterticket?

„In dem Bestreben, die sozialen und wirtschaftlichen Belange der Studierenden wahrzunehmen und die Mobilität der Studierenden mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zu gewährleisten, schließen RMV und der AStA nachfolgende Vereinbarung: […]"

heißt es in der Präambel des Vertrags zwischen AStA und RMV.

Das Semesterticket funktioniert nach dem Solidarprinzip - alle müssen den Betrag im Rahmen der Immatrikulation bzw. Rückmeldung bezahlen, daher ist es im Vergleich zu den regulären Zeitfahrkarten sehr günstig.

Auch für diejenigen unter Euch, die das Ticket nur selten benutzen, ergibt sich auch bei geringer Inanspruchnahme ein Preisvorteil gegenüber dem Kauf von Einzelfahrkarten.

Gerade wenn man das Ticket bereits in der Tasche hat, wird die Hemmschwelle zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wesentlich kleiner. Die Herabsetzung dieser Hemmschwelle ist ein weiterer wichtiger Grund für das Semesterticket. Mit der Straßenbahn fahren fällt leichter, wenn man sich keine Gedanken über die Tarife machen muss und nicht bei jeder Fahrt Kleingeld aus der Tasche gekramt werden muss.

Fahrgastrechte

Studierende mit Semesterticket gelten ebenso wie alle anderen als Fahrgäste und können daher die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in Anspruch nehmen. Um diese in Anspruch nehmen zu können, ist ein Erstattungsantrag auszufüllen, den es auf der Website des RMV oder in den RMV-Mobilitätszentralen gibt. Im Folgenden werden kurz die wichtigsten Fahrgastrechte zusammengefasst.

Mitnahmeregelung

  • Eigene Kinder bis 5 Jahre (einschließlich) können auf das Semesterticket mitgenommen werden.
  • Für die Mitnahme eines Fahrrades ist ein reguläres Fahrradkartenangebot zu erwerben, soweit die Fahrradmitnahme auf der jeweiligen Fahrt entgeltpflichtig ist (z.B. innerhalb des RMV frei, solange es das Platzangebot zulässt, wobei Menschen in Rollstühlen oder Kinderwagen Vorrang haben).
  • Für die Mitnahme eines Hundes ist ein reguläres Fahrkartenangebot zu erwerben, soweit die Mitnahme auf der jeweiligen Fahrt entgeltpflichtig ist.

Fahrtgastrechte im Eisenbahnverkehr und Eisenbahnverkehr des RMV

 

 

Sonstige Informationen

Auch wenn Ihr nur wenige Tage im neuen Semester eingeschrieben seid, dann Eure Abschlussarbeit abgebt und das RMV-Gebiet umgehend wieder verlasst: laut Vertrag mit dem RMV ist Exmatrikulation kein Erstattungsgrund für das Semesterticket. In diesem Fall empfehlen wir Euch, ein Urlaubssemester zu beantragen (dies ist möglich, wenn "Rückmeldung wegen Kolloquium oder einem Leistungsnachweis nach Abgabe der Abschlussarbeit" erfolgte) und anschliessend einen RMV-Erstattungsantrag auf Grund "Urlaubssemester" zu stellen.

Weder der AStA noch der RMV haben auf die Ausstellung des Studienausweises rechtlichen oder technischen Einfluss und Verzögerungen sind dabei weder vom AStA noch vom RMV zu vertreten. Falls jemand seinen neuen Ausweis nicht rechtzeitig zum Semesterstart erhalten hat, möge er/sie sich bitte an das SSC der Hochschule wenden.

Kontakte

  • Bei Fragen zu Konditionen und vertraglichen Aspekten => bitte an uns, den AStA der h_da, wenden
  • Bei technischen Problemen zum Abruf oder Darstellung des Deutschlandsemestertickets => bitte an Digital H unter support@digital-h.de wenden
  • Für generelle Fragen oder Anmerkungen zum Deutschlandsemesterticket => bitte an den RMV wenden