RMV-Semesterticket
alle Informationen rund um das RMV-AStA-Semesterticket

Hinweis:
- alle Informationen zum Upgrade des Semestertickets als Deutschlandticket gibt es hier
- für ein Upgrade ist ein gültiges RMV-Semesterticket Voraussetzung
Antrag auf Rückerstattung des RMV-Semestertickets
Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Portal:
Anträge auf Rückerstattung des RMV-Semestertickets jeweils können gestellt werden
- für das Wintersemester:
Antragsfrist vom 1. - 31.10.
Frist für das Nachreichen der Nachweise sowie dem Zusenden der CampusCard bis zum 11.11. - für das Sommersemester:
Antragsfrist vom 1. - 30.04.
Frist für das Nachreichen der Nachweise sowie dem Zusenden der CampusCard bis zum 12.05.
Für alle angegebenen Gründe gilt die Nachweispflicht durch die*den Antragsteller*in. Unvollständige Anträge nach dem 11.11. bzw. 12.05. werden nicht erstattet.
Das Online-Antragsformular ist immer schon wenige Tage vor der eigentlichen Antragsfrist freigeschaltet.
Gründe für eine Erstattung des RMV-Semestertickets
Nicht immer können alle das Semesterticket nutzen und sich daher, sofern eine der folgenden Antragsgründe nachweislich zutrifft, den Betrag erstatten lassen:
- Auslandsaufenthalt auf Grund des Studiums für mind. 3 Monate im Antragssemester oder Praktikum bzw. Abschlussarbeit außerhalb dem Geltungsbereich des RMV-Semestertickets für mind. 3 Monate im Antragssemester (benötigte Unterlagen: z.B. Bescheinigung des International Office oder des Fachbereiches, Bestätigung der ausländischen Hochschule, Vertrag mit dem Unternehmen oder eine Bestätigung des Unternehmens)
- Doppelstudium an zwei Hochschulen im Geltungsbereich des RMV-Semestertickets (benötigte Unterlagen: Studienausweis der anderen Hochschule mit dem RMV-Aufdruck und gültig für das Antragssemester)
- Schwerbehinderung mit Anspruch auf Beförderung und Besitz des Beiblattes zum Schwerbehinderten-Ausweis sowie der zugehörigen Wertmarke (benötigte Unterlagen: Ausweis samt Wertmarke, welche noch mind. 3 Monate im Antragssemester gültig sein sollte)
- Urlaubssemester (benötigte Unterlagen: Genehmigungsschreiben des SSC oder aktueller Immatrikulationsbescheinigung mit dem Aufdruck "beurlaubt")
- Promotion (benötigte Unterlagen: Immatrikulationsbescheinigung mit dem Aufdruck "Promotion")
- wenn die Voraussetzungen zur Anmeldung der Abschlussprüfung erfüllt sind und es keine Präsenzverpflichtungen an der Hochschule gibt und der Wohnsitz sowie tatsächliche Aufenthaltsort sich außerhalb dem Geltungsbereich des RMV-Semestertickets befindet (benötigte Unterlagen: für den Teil der Hochschule - eine aktuelle Bestätigung des Fachbereiches (aus dem Antragssemester) // für den Teil mit dem Wohnsitz - eine Bestätigung der Einwohnermeldebehörde. Bitte keinen Mietvertrag oder Kopie Personalausweis/ Aufenthaltskarte o.ä. zusenden!)
- gesundheitliche Situation, die eine Nutzung der Verkehrsmittel des RMV für mind. 3 Monate im laufenden Semester unmöglich macht (benötigte Unterlagen: ärztliches Attest, welches genau dies aussagt - der Nachweis für die Beantragung eines Urlaubssemesters ist nicht ausreichend)
- Besitz des Landes-Ticket Hessens - keine Schüler-, Job- oder Mobi- oder Deutschlandtickets! (benötigte Unterlagen: unterschriebenes LandesTicket Hessen)
ACHTUNG: die Campuskarte wird für jeden Antragsgrund im Original benötigt!
Wenn keiner der oben aufgeführten Gründe auf Dich zutrifft, kann das RMV-Semesterticket auch nicht erstattet werden.
Hinweis: Der Antragsgrund "gesundheitliche Situation" kann jederzeit während des laufenden Semesters gestellt werden, spätestens jedoch bis zum Ende der Antragsfrist im Folgesemester (31.10. bzw. 30.04.). Wenn der Antrag während der Online-Frist rückwirkend für das vergangene Semester oder außerhalb der regulären Fristen gestellt wird, nutze bitte folgendes Formular (pdf). Dann und auch nur dann wird noch ein Papierantrag akzeptiert.
Gegenstand des Semestertickets
Das Semesterticket ist auf der Campuskarte aufgedruckt und wird automatisch mit den Semesterbeiträgen bei der Einschreibung oder Rückmeldung bezahlt. Mit diesem kannst Du alle Regionalzüge, S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen (Trams) und Busse im gesamten Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) nutzen.
Das Ticket ist eine persönliche Zeitfahrkarte, die nicht übertragbar ist. Die Mitnahmeregelungen der Zeitkarten im Erwachsenentarif gelten leider nicht.
Dafür gilt das Semesterticket immer schon einen Monat vor Beginn des eigentlichen Semesters: im Sommersemester kann man vom 1. März bis zum 30. September beliebig viele Fahrten unternehmen, im Wintersemester vom 1. September bis zum 31. März.
Warum ein Semesterticket?
„In dem Bestreben, die sozialen und wirtschaftlichen Belange der Studierenden wahrzunehmen und die Mobilität der Studierenden mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zu gewährleisten, schließen RMV und der AStA nachfolgende Vereinbarung: […]"
heißt es in der Präambel des Vertrags zwischen AStA und RMV.
Das Semesterticket funktioniert nach dem Solidarprinzip - alle müssen den Betrag im Rahmen der Immatrikulation bzw. Rückmeldung bezahlen, daher ist es im Vergleich zu den regulären Zeitfahrkarten sehr günstig.
Auch für diejenigen unter Euch, die das Ticket nur selten benutzen, ergibt sich auch bei geringer Inanspruchnahme ein Preisvorteil gegenüber dem Kauf von Einzelfahrkarten.
Gerade wenn man das Ticket bereits in der Tasche hat, wird die Hemmschwelle zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wesentlich kleiner. Die Herabsetzung dieser Hemmschwelle ist ein weiterer wichtiger Grund für das Semesterticket. Mit der Straßenbahn fahren fällt leichter, wenn man sich keine Gedanken über die Tarife machen muss und nicht bei jeder Fahrt Kleingeld aus der Tasche gekramt werden muss.
Preise und Fahrkarte
Der Preis für das Semesterticket orientiert sich an der durchschnittlichen jährlichen Preiserhöhung des Azubi-Tickets des RMV und kostet
- ab Sommersemester 2018: 123,39 EUR
- ab Sommersemester 2020: 125,22 EUR
- ab Sommersemester 2022: 128,99 EUR
- ab Sommersemester 2023: 135,23 EUR
Diese Kosten werden mit dem Semesterbeitrag bei der Einschreibung/ Rückmeldung automatisch mitbezahlt.
Als Fahrkarte gilt der gültig validierte Studienausweis (CampusCard) mit dem Vermerk "RMV-Semesterticket" und ein gültiger Personalausweis (oder ein Internationaler Studierendenausweis, Führerschein oder irgend etwas anderes mit einem Foto).
Internationale Studierende, deren Reisepass wegen des dort eingetragenen Visums bedeutend wichtiger ist als ein relativ leicht zu ersetzender Personalausweis für Deutsche, haben die Möglichkeit, beim RMV (z.B. HEAG-Büro am Luisenplatz) eine Kundenkarte zu beantragen. Diese wird dann als ausreichende Legitimation anerkannt.
Sollte man eines von beiden vergessen haben, dann gilt dies als "Schwarzfahrt" und die üblichen 60 EUR sind fällig. Ganz so schlimm ist es dann aber doch nicht - da man ja eigentlich im Besitz einer Fahrkarte ist, gibt es auch die Möglichkeit, diese innerhalb von 7 Tagen nachzureichen. Dies tut man bei dem Verkehrsunternehmen, in dessen Fahrzeug man kontrolliert wurde. Es sind dann aber noch 7 EUR Bearbeitungsgebühr zu zahlen.
Geltungsbereich des Semestertickets
Im RMV-Gebiet sind generell alle Busse, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen und die Züge des Nahverkehrs (Regionalbahn, StadtExpress, RegionalExpress) nutzbar. Bei besonderen Leistungen der Verkehrsunternehmen, wie z.B. den Nachtbussen in Frankfurt oder dem AIRLiner der HEAG, sind Zuschläge zu bezahlen.
Übergangsbereiche: Das Semesterticket gilt im gesamten Verbundgebiet des RMV. Da dieses aber schon direkt südlich von Darmstadt endet, wurde eine Zusatzvereinbarung mit dem Verkehrsbund Rhein-Neckar (VRN) getroffen, welche die Nutzung auf einen Übergangsbereich bis Weinheim ausdehnt (Tarifgebiete 45, 46, 47, 4810, 4830, 4850, 4870, 67).
Nach Norden kann mit dem Semesterticket der Übergangsbereich des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV) genutzt werden, namentlich die Tarifgebiete 80 bis 89 sowie die Tarifgebiete 8510 und 8530.
Damit kann ab sofort das gesamte Übergangstarifgebiet des NVV mit dem Studienausweis und ohne Mehrkosten befahren werden.
Zur Weiterfahrt über das Verbundgebiet hinaus, können ab der Grenze des Verbundgebietes RMV-Anschlussfahrkarten gelöst werden. Wer regelmäßig Fahrten über den Geltungsbereich des RMV-Semestertickets hinaus unternimmt - da ist es vielleicht günstiger, das Semesterticket als Deutschlandticket zu upgraden.
Übersichtskarte Geltungsbereich
Fahrgastrechte
Studierende mit Semesterticket gelten ebenso wie alle anderen als Fahrgäste und können daher die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in Anspruch nehmen. Um diese in Anspruch nehmen zu können, ist ein Erstattungsantrag auszufüllen, den es auf der Website des RMV oder in den RMV-Mobilitätszentralen gibt. Im Folgenden werden kurz die wichtigsten Fahrgastrechte zusammengefasst.
Mitnahmeregelung
Eigene Kinder bis 5 Jahre (einschließlich) können auf das Semesterticket mitgenommen werden.
Anspruch auf Entschädigung
Wer mit dem Semesterticket mit dem Zug unterwegs ist, kann bei einer Verspätung am Zielort von mindestens einer Stunde 1,50 Euro erstattet bekommen. Es werden jedoch erst Erstattungsbeiträge ab 4 Euro ausbezahlt. Innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Fahrkarte können Entschädigungsfälle jedoch gesammelt werden.
Nutzung eines anderen Zuges
Bei einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten am Zielort darf auch ein Zug des Fernverkehrs (IC, EC, ICE) genutzt werden, der nicht reservierungspflichtig ist. Hierfür ist zuerst eine entsprechende Einzelfahrkarte für den Fernverkehr zu lösen. Die Kosten für die Fahrt können dann anschließend geltend gemacht werden.
Nutzung eines anderen Verkehrsmittels
Ist zu erwarten, dass der Zug mit einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0.00 und 5.00 Uhr eine Verspätung von mehr als 60 Minuten hat, können Taxikosten bis maximal 80 Euro geltend gemacht werden. Diese Regelung gilt auch, wenn der letzte fahrplanmäßige Zug des Tages und das Ziel ansonsten nicht vor 24 Uhr erreicht werden kann. Allerdings sind zunächst eventuell zur Verfügung gestellte Ersatzangebote (z.B. Busnotverkehr) zu nutzen.
10-Minuten-Garantie
Für U-Bahn, Straßenbahnen und Busse in der Stadt Frankfurt, der Stadt und dem Kreis Offenbach, der Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg gibt es bei Verspätungen von mehr als 10 Minuten Geld zurück (50 Cent pro Fahrt). Nach 21 Uhr können wahlweise auch Taxikosten bis zu 15 Euro erstattet werden. Zu beachten ist, dass die 10-Minuten-Garantie eine freiwillige Leistung ist, so dass Verspätungen auf Grund von höherer Gewalt (z.B. Streik, Unwetter) von der Erstattung ausgenommen sind. Der Antrag für die Rückerstattung kann online gestellt werden.
Infos und Formulare zu den Fahrgastrechten
Weitere Informationen und die Formulare gibt es online oder in den RMV-Mobilitätszentralen
- www.fahrgastrechte.info
- Fahrgastrechte beim RMV
Sonstige Informationen
Auch wenn Ihr nur wenige Tage im neuen Semester eingeschrieben seid, dann Eure Abschlussarbeit abgebt und das RMV-Gebiet umgehend wieder verlasst: laut Vertrag mit dem RMV ist Exmatrikulation kein Erstattungsgrund für das Semesterticket. In diesem Fall empfehlen wir Euch, ein Urlaubssemester zu beantragen (dies ist möglich, wenn "Rückmeldung wegen Kolloquium oder einem Leistungsnachweis nach Abgabe der Abschlussarbeit" erfolgte) und anschliessend einen RMV-Erstattungsantrag auf Grund "Urlaubssemester" zu stellen.
Weder der AStA noch der RMV haben auf die Ausstellung des Studienausweises rechtlichen oder technischen Einfluss und Verzögerungen sind dabei weder vom AStA noch vom RMV zu vertreten. Falls jemand seinen neuen Ausweis nicht rechtzeitig zum Semesterstart erhalten hat, möge er/sie sich bitte an das SSC der Hochschule wenden.