Hochschulgremien

An dieser Stelle ein kurzer Überblick über weitere Gremien der studentischen und akademischen Selbstverwaltung

Nicht meckern - Mitmachen!

Mitmachen

Rede mit, wenn es um Themen wie Semesterbeitrag, Verteilung der Gelder oder die Gestaltung von Prüfungsordnungen geht. Nicht nur durch Wahlen hast Du an der h_da die Möglichkeit, mitzubestimmen und damit die Hochschule zu gestalten. Du kannst auch selbst in Gremien aktiv werden und so Dein Thema nach vorne bringen. Egal ob im Senat, im Fachschaftsrat oder im AStA – das Engagement lohnt sich.

Gremien, in denen Studierende mitentscheiden können, gibt es viele. Engagiere Dich z.B. in der hochschulweiten Vertretung aller Studierenden – dem AStA – und bestimme mit, wenn es um Themen wie Wohnen, Mobilität oder kulturelle Projekte geht. Willst Du etwas an Deinem Fachbereich bewegen, könnte der Fachbereichsrat oder der Fachschaftsrat genau das richtige für Dich sein. Interessiert Dich das große Ganze, lass Dich einfach in den Senat der Hochschule wählen. Hier werden u.a. Entscheidungen zu zentralen Themen aus Studium, Lehre und Forschung getroffen.

Eins ist aber in jedem Fall wichtig: Geh unbedingt wählen! Jedes Jahr finden die Hochschulwahlen statt. Gewählt werden das Studierendenparlament, die Fachschaftsräte und die studentischen Vertreterinnen und Vertreter im Senat sowie in den Fachbereichsräten.

Du willst mehr wissen über Deine Möglichkeiten zur Mitbestimmung? Schau einfach auf den Webseiten des AStA vorbei oder nimm Kontakt zu Deinen Mitstudierenden in Deinem Fachschaftsrat auf.

Studentische oder akademische Selbstverwaltung?

Neben dem Allgemeinen Studierendenausschuss, dem Studierendenparlament und den Fachschaftsräten gibt es noch zahlreiche weitere Gremien und Organe der studentischen oder akademischen Selbstverwaltung.

Studentische Selbstverwaltung bedeutet dabei, dass diese Gremien ausschliesslich durch Studierende besetzt sind und in der Regel durch die Studierenden selbst oder das Studierendenparlament gewählt werden.

In der akademischen Selbstverwaltung sind neben den Studierenden auch Professor*innen und Mitarbeitende vertreten.

Studentischer Ältestenrat

Der Ältestenrat ist ein Gremium der studentischen Selbstverwaltung und wirkt laut Satzung darauf hin, dass die Studierendenschaft und ihre Organe (z.B. Fachschaftsräte, AStA, StuPa) ihre Aufgaben im Einklang mit den Gesetzen, der Satzung und anderen Vorschriften erfüllen.

Auf Antrag einer Studentin oder eines Studenten der Hochschule entscheidet der Ältestenrat über die Rechtmäßigkeit von Wahlen und allen weiteren Handlungen der Organe der Studierendenschaft und der Fachschaftsräte, die zu einer veränderten personellen Zusammensetzung eines Organs der Studierendenschaft, der Fachschaftsräte oder eines in dieser Satzung vorgesehenen studentischen Gremiums führen. Ebenso auf Antrag einer oder eines Studierenden der h_da (oder von Amts wegen) entscheidet der Ältestenrat über die Rechtmäßigkeit von Beschlüssen und Maßnahmen der Organe der Studierendenschaft. 

Alle weiteren Aufgaben, Rechte und Pflichten der Mitglieder des Ältestenrates sind in der Satzung der Studierendenschaft nachlesbar.

Mitglieder im Ältestenrat

  • N.N.
  • N.N.
  • N.N.

und ist über die Mailadresse aeltestenrat[ät]asta-hda[punkt]de zu erreichen.

Studentische Vollversammlungen

In der Vollversammlung sind alle immatrikulierten Studierenden der Hochschule Darmstadt stimmberechtigt.

Aufgaben der Vollversammlung sind:

  • Beschlussfassungen über die Belange der Studierendenschaft. Beschlüsse der Vollversammlung haben empfehlenden Charakter. Sie sind von den zuständigen Organen der Studierendenschaft zu bearbeiten.
  • Der Allgemeine Studierendenausschuss hat auf der Vollversammlung über die aktuellen Angelegenheiten der Studierendenschaft zu informieren.
  • Information und Diskussion zu einer Urabstimmung.

Eine Vollversammlung hat mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Studierenden folgende Rechte:

  • Anträge zur Beschlussfassung zu stellen, die dem Studierendenparlament zur Entscheidung vorgelegt werden,
  • Resolutionen zu verabschieden,
  • Aktionswillen zu bekunden.

Die Vollversammlung wird durch das Präsidium des Studierendenparlaments einberufen:

  • auf schriftlichen Antrag von mindestens fünf Prozent der an der Hochschule immatrikulierten Studierenden,
  • auf Antrag des AStA,
  • auf Antrag der Mehrheit der Fachschaftsräte oder 
  • auf Antrag des Studierendenparlaments

Unabhängig der studentischen Vollversammlung sollten die Fachschaftsräte einmal im Semester eigene Fachschaftsvollversammlungen einberufen, deren Empfehlungen auf der nachfolgenden Fachschaftsratssitzung Gegenstand der Debatte sind.

Studentischer Wahlvorstand

Der Wahlvorstand hat die Aufgabe, die Wahlen zum Studierendenparlament und den Fachschaftsräten - in enger Absprache mit den Zentralen Wahlvorstanden für den Senat bzw. den Fachbereichsräten - vorzubereiten und zu organisieren.

Zu den Aufgaben gehören u.a.

  • Prüfung, Zulassung und Bekanntmachung der Wahlvorschläge,
  • Prüfung der Stimmzettel,
  • Feststellung des vorläufigen und des endgültigen Wahlergebnisses,
  • Zuteilung der Sitze,
  • Wahlprüfungen.

Mehr Informationen zu den Wahlen der studentischen Selbstverwaltung, also zum Studierendenparlament (StuPa) und den Fachschaftsräten gibt es hier.

Studentischer Rechnungsprüfungsausschuss

Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) prüft das Finanzgebaren der Studierendenschaft in sachlicher, wirtschaftlicher und rechnerischer Hinsicht und erstattet dem Studierendenparlament schriftlich Bericht.

Klingt kompliziert, aber eigentlich wird geprüft, ob für alle Einnahmen oder Ausgaben entsprechende Belege und Beschlüsse vorliegen und die gesamte Finanzbuchführung schlüssig ist.

Der RPA wird im Studierendenparlament für die Prüfung eines Haushaltsjahres gewählt, wobei die tatsächliche Arbeit, also die eigentliche Prüfung erst dann stattfindet, wenn das Haushaltsjahr abgeschlossen ist.

Die Mitglieder des jeweils aktuellen Rechnungsprüfungsausschusses sind über die Mailadresse rpa[ät]asta-hda[punkt]de zu erreichen.

Fachbereichsrat

Kurz gesagt: was der Senat für die Hochschule, ist der Fachbereichsrat für den Fachbereich. Es gibt ähnliche Aufgaben, allerdings auf den Fachbereich bezogen.

Im Fachbereichsrat sind auch jeweils 4 Studierende vertreten (FB Media: 5 Studierende), welche bei den Hochschulwahlen gewählt werden.

Senat

Der Senat berät als zentrales Hochschulgremium in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Er überwacht die Geschäftsführung des Präsidiums.

Er beschäftigt sich - gemäß HHG § 36 - insbesondere mit

  • der Grundordnung und der Wahlordnung,
  • den Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen sowie anderen Forschung, Lehre und Studium betreffenden Satzungen,
  • den Schwerpunkten in Lehre und Forschung sowie der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
  • den Ordnungen der Fachbereiche,
  • der Entwicklungsplanung der Hochschule sowie der Einführung und Aufhebung von Studiengängen,
  • den Zielvereinbarungen und dem Budgetplan sowie dem Frauenförderplan,
  • der Gliederung der Hochschule in Fachbereiche,
  • der Einrichtung und Aufhebung zentraler wissenschaftlicher und technischer Einrichtungen,
  • den Berufungsvorschlägen und Verleihungsvorschlägen für Honorarprofessuren,
  • der Besetzung wichtiger Funktionsstellen,
  • dem Rechenschaftsbericht des Präsidiums.

Der AStA hat eine beratende Stimme im Senat.

Senatsausschuss Evaluation

Der Evaluations-Ausschuss wird vom Senat eingerichtet, um die Evaluation der Lehrveranstaltungen und die Verfahren zu ihrer Durchführung der Fachbereiche zu begleiten und zu unterstützen.  Er prüft für den Senat die Evaluationsberichte der Fachbereiche und spricht die Empfehlung zur Zustimmung durch den Senat aus.

Der Evaluations-Ausschuss bereitet zur Umsetzung dieser Aufgaben geeignete Regelwerke (Satzungen, Vereinheitlichungsmaßnahmen, Empfehlungen etc.) vor, über die dann der Senat zu entscheiden hat.

Der Evaluations-Ausschuss erhält organisatorisch und inhaltlich wesentliche Unterstützung und Zuarbeit durch das Qualitätsmanagement der h_da. Er steht weiterhin in regelmäßigem Kontakt mit der Runde der Evaluationsbeauftragten der Fachbereiche. Er unterstützt die Fachbereiche bei der Durchführung und Auswertung der Evaluation und liefert eine Zusammenfassung der Evaluationsergebnisse am Semesterende für den Fachbereich.

Der Evaluations-Ausschuss gibt auch Empfehlungen an den Senat betreffend Fragen des Qualitätsmanagements der Lehre von allgemeiner Bedeutung.

Erforderlich für die Mitarbeit ist ein kritisches Interesse an den Gegebenheiten und deren Qualitätssicherung in Vorlesungen, Übungen und Laboren und deren Bewertung sowie der Behebung eventuell resultierender Problemsituationen.  Bringen studentische Ausschussmitglieder solche Problemsituationen in den Ausschuss ein, so wird dies selbstverständlich vertraulich behandelt.

Bewertungsverfahren sind heute im Arbeitsleben Selbstverständlichkeit. Studentische Ausschussmitglieder erhalten Einblicke in Möglichkeiten und Grenzen von Evaluation, und dass ihre
Vorbringungen ernst genommen werden und falls erforderlich auch mit allem Nachdruck verfolgt werden. Der Ausschuss misst daher insbesondere den studentischen Anliegen große Bedeutung bei.

Dem Ausschuss gehören planmäßig drei studentische und vier professorale Mitglieder sowie zwei Mitglieder aus der Mitarbeiterschaft an. 

Es fallen, je nach Bedarf, typischer weise 2 bis 3 Sitzungen pro Semester an.  Die zeitliche Planung der Sitzungen erfolgt im Abgleich mit Zeitbudget und Verfügbarkeit der Mitglieder. Die Ergebnisse der Sitzungen werden in einem Protokoll festgehalten und der Hochschulöffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Bei Interesse bitte an Frau Wesp (Geschäftsstelle der Gremien) wenden: gremien@h-da.de

Senatsausschuss Finanzen

Der Senat hat gemäß Hessischem Hochschulgesetz (HHG) zum Budgetplan der Hochschule Stellung zu nehmen, d.h. zur Verwendung der finanziellen Mittel in den Fachbereichen sowie den Verwaltungsressorts. Der Finanzausschuss hat die Aufgabe, sich im Detail mit der Budgetplanung sowie den damit in Verbindung stehenden Fragestellungen (Wirtschaftsplan, Entwicklungsplanung, Kostenrechnung) kritisch auseinanderzusetzen. Auf dieser Grundlage erarbeitet der Finanzausschuss Beschlussempfehlungen für den Senat, welche die Grundlage der entsprechenden Senatsentscheidungen bilden.  

Erforderlich für die Mitarbeit im Finanzausschuss ist das Interesse an den Studienbedingungen, insbesondere der angemessenen finanziellen Ausstattung der Studiengänge sowie gesundes Urteilsvermögen. Spezifische betriebswirtschaftliche Kenntnisse sind nicht erforderlich.

Geboten werden interessante Einblicke in hochschulpolitische Entscheidungen, die Finanzierungsstrukturen der Hochschule. Die Verteilung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel (Budgets) beeinflusst direkt die Qualität der Lehre in den Fachbereichen. Den Studierendenvertretern ermöglicht die Mitarbeit in dem Finanzausschuss somit, auf die Studienbedingungen an der Hochschule unmittelbar Einfluss zu nehmen.

Der Ausschuss hat sieben Mitglieder, darunter zwei Studierende, eine Mitarbeiterin /einen Mitarbeiter und vier Professor_innen mit der jeweils entsprechenden Zahl von stellvertretenden Mitgliedern.

Beraten wird der Ausschuss durch die Kanzlerin/den Kanzler, die kaufmännische Leitung sowie die Hochschulplanung.

Je nach Menge von Arbeitsaufträgen fallen 2 bis 3 Sitzungen pro Semester an. Die Sitzungsdauer beträgt i.d.R. zwei Stunden. Die Terminierung der Sitzungen erfolgt nach Rücksprache mit den Mitgliedern und beratenden Mitgliedern.

Bei Interesse bitte an Frau Wesp (Geschäftsstelle der Gremien) wenden: gremien@h-da.de

Senatsausschuss Forschung und Entwicklung

Der FuE-Ausschuss wurde 2021 vom Senat eingerichtet, um Beschlüsse für den Senat vorzubereiten, die die Forschung und Entwicklung an der Hochschule Darmstadt betreffen. Diese Beschlussvorlagen basieren in der Regel auf Analysen des Zentrums für Forschung und Entwicklung (ZfE) und auf Kennzahlen des Servicezentrums Forschung und Transfer (SFT) der h_da. Der Ausschuss prüft die Analysen und Kennzahlen und spricht Empfehlungen für den Senat aus. Ebenso prüft der FuE-Ausschuss Satzungen von Instituten auf die strategische Ausrichtung und gibt Empfehlungen für Senatsbeschlüsse dazu.

Der FuE-Ausschuss steht im regelmäßigen Kontakt mit ZfE, SFT, der Vizepräsidentin für Forschung und Nachhaltige Entwicklung und den Promotions- und Forschungszentren der Hochschule.  

Der FuE -Ausschuss gibt auch Empfehlungen an den Senat betreffend Fragen der Unterstützung der Forschungsaktivitäten von allgemeiner Bedeutung.

Erforderlich für die Mitarbeit ist ein kritisches Interesse an angewandter Forschung und Entwicklung sowie deren Einbindung in die Lehre der Hochschule.  

Dem Ausschuss gehören planmäßig zwei studentische und vier professorale Mitglieder sowie zwei Mitglieder aus der Mitarbeiterschaft an.   

Es fallen, je nach Bedarf, typischerweise 2 bis 3 Sitzungen pro Semester an.  Die zeitliche Planung der Sitzungen erfolgt im Abgleich mit Zeitbudget und Verfügbarkeit der Mitglieder. Die Ergebnisse der Sitzungen werden in einem Protokoll festgehalten und der Hochschulöffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Bei Interesse bitte an Frau Wesp (Geschäftsstelle der Gremien) wenden: gremien@h-da.de

Senatskommission Gleichstellung

Die Senatskommission Gleichstellung befasst sich mit grundlegenden Fragestellungen der Antidiskriminierung an der h_da. Hier besteht Nachholbedarf. Als zehntes Bundesland ist Hessen 2014 der „Koalition gegen Diskriminierung" / Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes beigetreten und ist damit auch dem Diskriminierungsschutz an Hochschulen gemäß dem von der ADS herausgegebenen „Leitfaden: Diskriminierungsschutz an Hochschulen“ (2013) verpflichtet.

Die Kommission versteht ihre Aufgabe darin, geeignete Strategien zu formulieren und vorzuschlagen, welche die Hochschule bei der Implementierung eines adäquaten Diversity Managements und Gender Mainstreaming unterstützen, sowie Senat und Hochschulleitung hinsichtlich wirksamer konkreter Maßnahmen zur Erlangung von Gleichstellung, Geschlechtergerechtigkeit sowie sozialer Vielfalt im Hinblick auf die „Diversity Dimensionen" zu beraten. Die auch im AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) festgelegten Diversity Dimensionen sind: Alter, Geschlecht, Religion, ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung und physische Fähigkeiten. Diskriminierungsschutz, Gendermainstreaming und ein gelungenes Diversity Management in ein Gesamtkonzept der „wertschätzende(n) Integration sozialer und kultureller Verschiedenheit" einzubetten, sieht die Kommission - im Einklang mit der Präambel der Grundordnung - als ein zentrales perspektivisches Ziel der h_da an.

Bei Interesse bitte an Frau Wesp (Geschäftsstelle der Gremien) wenden: gremien@h-da.de

Senatsausschuss Hochschulentwicklungsplanung (HEP)

Der HEP-Ausschuss befasst sich mit der strategischen Entwicklungsplanung der Hochschule. Das heißt, er verfolgt Entwicklungen an der h-da, bewertet sie oder stößt neue an. Damit ist er im Rahmen seiner Möglichkeiten auch politisch tätig. Eine zentrale Aufgabe ist die Planung neuer Studiengänge in der Projektphase, aber auch die Aufhebung von Studiengängen.  

Der HEP-Ausschuss bereitet Stellungnahmen des Senats nach § 36 Absatz 2 Ziffer 6 HHG vom 14.12.2009 vor ("Stellungnahme zur Entwicklungsplanung der Hochschule und zur Einführung und Aufhebung von Studiengängen").  

Neben der Begleitung einiger (Re-)Akkreditierungsprozesse befasst sich der HEP derzeit unter anderem mit folgenden Themen:

  • Ein integriertes Studiengangsmodell für die Hochschule Darmstadt: Wie lassen sich die Studiengänge an der h_da gestalten, so dass sie Studierenden eine möglichst hohe Flexibilität ermöglichen? Wie werden Duale Studiengänge integriert? Wie werden unsere Master-Angebote für Universitätsabsolventen attraktiv?
  • Internationalisierung: Wie können wir die Mobilität von Studierenden und Lehrenden erhöhen?
  • SuK-Begleitstudium und Sprachstudium: Wie können beide Angebote auch in Zukunft sinnvoll in die Studiengänge der h_da integriert werden? Duales Studium: Wie sieht ein Duales Studium mit Fachhochschulprofil aus?
  • Weiterbildung: Wie gestaltet sich Lebenslanges Lernen an der h_da?

Bei Interesse bitte an Frau Wesp (Geschäftsstelle der Gremien) wenden: gremien@h-da.de

Senatsausschuss Internationalisierung

Der Internationalisierungs-Ausschuss wurde 2021 vom Senat eingerichtet, um Beschlüsse für den Senat vorzubereiten, die die Internationalisierung an der Hochschule Darmstadt betreffen. Insbesondere soll der Senatsausschuss die Entwicklung der Internationalisierungsstrategie (inkl. EUT+) vorantreiben und Verbesserungspotential in Strukturen und Prozessen im Bereich der Internationalisierung identifizieren.

Der Internationalisierungs-Ausschuss steht im regelmäßigen Kontakt mit IO, SSC, dem SFT, dem Sprachenzentrum und dem Präsidium.  

Der Internationalisierungs-Ausschuss gibt auch Empfehlungen an den Senat betreffend Fragen der Internationalisierung von allgemeiner Bedeutung.

Erforderlich für die Mitarbeit ist ein positives wie auch kritisches Interesse an der Weiterentwicklung der H-DA im Bereich der Internationalisierung in den Bereichen Strategie, Strukturen sowie der
Schnittstellen zu Forschung und Lehre.  

Dem Ausschuss gehören planmäßig zwei studentische und vier professorale Mitglieder sowie zwei Mitglieder aus der Mitarbeiterschaft an.  Beratende Mitglieder ist die zuständige Person aus dem Präsidium sowie die Leitung des International Office, SSC und SFT. Weitere beratende Mitglieder können themenspezifisch aufgenommen werden.

Es fallen, je nach Bedarf, typischerweise monatliche Sitzungen an.  Die zeitliche Planung der Sitzungen erfolgt im Abgleich mit Zeitbudget und Verfügbarkeit der Mitglieder. Die Ergebnisse der Sitzungen werden in einem Protokoll festgehalten und der Hochschulöffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Bei Interesse bitte an Frau Wesp (Geschäftsstelle der Gremien) wenden: gremien@h-da.de

Senatsausschuss Studien- und Prüfungsangelegenheiten (StuP)

Der StuP-Ausschuss bereitet die Senatsentscheidungen über Studien- und Prüfungsordnungen, Zulassungsordnungen usw. vor. Insbesondere diskutiert er mit den Vertreter*innen der Fachbereiche neue und überarbeitete Prüfungsordnungen (Besondere Bestimmungen für die Prüfungsordnung - BBPOn), überprüft diese auf Rechtmäßigkeit, Verständlichkeit und Studierbarkeit und fordert ggf. Nachbesserungen. Auf dieser Grundlage erarbeitet der StuP-Ausschuss Beschlussempfehlungen für den Senat, welche die Grundlage der entsprechenden Senatsentscheidungen bilden.

Erforderlich für die Mitarbeit ist Interesse an den Studienbedingungen an der h_da und gesunder Menschenverstand. Juristische Kenntnisse sind dagegen nicht erforderlich - für juristische Fragen ist die Justiziarin/der Justiziar für Prüfungs- und Studienrecht als beratendes Mitglied im Ausschuss vertreten.

Geboten werden interessante Einblicke in viele Studiengänge und Fachbereiche, sowie die Möglichkeit, auf die Studienbedingungen an der Hochschule unmittelbar Einfluss zu nehmen.  

Der Ausschuss hat neun Mitglieder, darunter zwei Studierende, zwei Mitarbeiter*innen und fünf Professor*innen mit der jeweils entsprechenden Zahl von stellvertretenden Mitgliedern. Beraten wird der Ausschuss durch die Justiziarin/den Justiziar für Prüfungs- und Studienrecht, eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter der Zentralen Organisationseinheit Qualitätsmanagement Studium und Lehre (QmSL) und die Vizepräsidentin/den Vizepräsidenten für Studium, Lehre und studentische Angelegenheiten. Somit können die Mitglieder des StuP in ihrer Arbeit auf die Expertise der beratenden Mitglieder in Rechtsfragen, Fragen der Studienprogrammentwicklung/ Akkreditierung und hochschulpolitischen Fragen zurückgreifen.   

In der Regel fällt 1 Sitzung pro Monat an. Die maximale Sitzungsdauer beträgt 3 Stunden. Die Sitzungen finden – soweit möglich – an Gremien-Dienstagen statt. 

Bei Interesse bitte an Frau Wesp (Geschäftsstelle der Gremien) wenden: gremien@h-da.de

Akkreditierungskommission (AKS) der Hochschule Darmstadt

Die Hochschule Darmstadt wurde im Herbst 2020 erfolgreich systemakkreditiert – was bedeutet das? Bisher wurde die Qualität unserer Studiengänge von externen Agenturen begutachtet und bewertet, eine so genannte Programmakkreditierung fand statt. Durch die Systemakkreditierung kann die Hochschule ihre Studiengänge nun selbst akkreditieren, da sie belegt hat, dass sie über ein hochschulinternes Qualitätsmanagementsystem verfügt, welches ein Erreichen der Qualitätsziele und –standards der Studiengänge gewährleistet. Die Akkreditierung der Studiengänge ist seitdem die Aufgabe der unabhängigen Akkreditierungskommission (AKS).

Die AKS hat die Aufgabe, die richtige Durchführung der internen Qualitätssicherungsprozesse eines Studiengangs zu überprüfen, die Gutachten externer Fachgutachter*innen zu analysieren und die vorhandenen Unterlagen in der Gesamtschau zu bewerten. Darauf basierend trifft die AKS eine Entscheidung bezüglich der Akkreditierung eines Studiengangs und der daran gekoppelten Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates. Die Mitarbeit in der Akkreditierungskommission bietet demnach die Chance sich bei der Qualitätssicherung der Studiengänge aktiv einzubringen.

Der Akkreditierungskommission gehören acht stimmberechtigte Mitglieder an:

  • vier Mitglieder der Professor*innengruppe,
  • ein Mitglied der Gruppe Mitarbeiter*innen,
  • zwei Studierende,
  • ein Mitglied des Präsidiums (Vizepräsident*in für Studium, Lehre und studentische Angelegenheiten (VPS)) sowie
  • ein*e Mitarbeiter*in der zentralen Organisationseinheit Qualitätsmanagement Studium und Lehre (ZOE QmSL) mit beratender Stimme.

Die Mitglieder werden vom Senat gewählt und dürfen nicht gleichzeitig Mitglied des Senatsausschusses für Studien- und Prüfungsangelegenheiten (StuP) und des Senatsausschusses für Hochschulentwicklungsplanung (HEP) sein. Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr (eine Wiederwahl ist möglich).

Die AKS tagt in der Regel zweimal pro Semester auf Grundlage einer eigenen Geschäftsordnung. Alle Kommissionsmitglieder werden von der zentralen Organisationseinheit Qualitätsmanagement Studium und Lehre im Vorfeld geschult.

Achtung: es werden aktuell zwei neue studentische Mitglieder für die Kommission gesucht!

Bei Interesse an einer Mitarbeit in der Akkreditierungskommission, wendet Euch bitte an:

Jessica Reinard
Geschäftsstelle Akkreditierungskommission
Tel: +49.6151.533 60263
geschaeftsstelle-aks@h-da.de