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7.05.2024 - Vollversammlung der studentischen Hilfskräfte

Endlich ein Schritt in Richtung Mitbestimmung: Mit dem Hilfskräfterat hat die Landesregierung in der Novellierung des Personalvertretungsrechts ein Gremium zur Vertretung von studentischen Beschäftigten an Hochschulen eingeführt. Das am 6. April 2023 in Kraft getretene Hessische Personalvertretungsgesetz (HPVG) sieht nun – in Anlehnung an das Thüringer Modell des Assistentenrats – Hilfskraftpersonalräte vor, die je nach Anzahl der beschäftigten Hilfskräfte an der jeweiligen Hochschule aus drei oder sieben Mitgliedern bestehen, von denen ein oder zwei Mitglieder mit Rede-, Antrags- und Stimmrecht an den Sitzungen des Personalrats teilnehmen können.

Als Hilfskraft an der Hochschule arbeitest du im öffentlichen Dienst. Trotzdem hast du viel weniger Rechte als das Personal der Hochschule, wenn du als studentische Hilfskraft bzw. Tutor*in angestellt bist. Weil die Personalvertretung (quasi der Betriebsrat unserer Hochschule) qua Gesetz nicht für studentische Hilfskräfte zuständig ist, gibt es dafür nun den Hilfskräfterat. Diese betriebsrechtliche Mitbestimmung für Hilfskräfte ist super wichtig, weil die Interessen von sogenannten Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden fundamental unterschiedlich sind.

Sei also dabei, wenn in der Vollversammlung am 7. Mai um 14:15 Uhr im Raum C10/ 3.01 (Hochhaus) über die Wahl und die Rolle des Hilfskräfterats informiert wird. Schließlich geht es hier um deine Rechte und Arbeitsbedingungen als Hilfskraft.

Aufgaben des Hilfskräfterates ist es, die besonderen Interessen der studentischen Hilfskräfte zu vertreten. Dies kann ganz verschiedene Themen und Handlungsfelder betreffen und kann sich auch auf h_da-spezifische Themen beziehen, sofern es solche gibt. Als Beispiele seien genannt: Der Arbeitsalltag als studentische Hilfskraft und damit zusammenhängende Probleme, Vergütungsstrukturen – insbesondere die Höhe der Hiwi-Gehälter, die Einbindung oder Nicht-Einbindung an bestehende Tarifverträge, die Regelungen zur Befristung der Hiwi-Verträge und ganz generell die Stellung im Wissenschaftssystem.

Eine der Aufgaben des erstmals gewählten Hilfskräfterats wird es sein, herauszufinden, wie er die Interessen der Hilfskräfte vertreten und möglichst zur Umsetzung bringen kann. Es wird dafür sicher nützlich sein, mit verschiedenen Gremien, wie den studentischen Mitgliedern im Senat und in Fachbereichsräten und dem AStA, dem Personalrat und dem Präsidium, zusammenzuarbeiten.