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Pressemitteilung des HMWK

Auch im laufenden Wintersemester gibt es „Freischuss" und Zusatz-Semester

Änderung betrifft auch Regelstudienzeit und BAföG-Bezug

Um Studierende auch im noch laufenden Wintersemester 2021/22 unter Corona-Bedingungen zu entlasten, hat das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst in einer mit den Hochschulen abgestimmten Rechtsverordnung die Regelungen für Prüfungen und die Regelstudienzeit verlängert.

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Die Änderung der Verordnung regelt insbesondere folgende Punkte:

Individuelle Regelstudienzeit und BAföG-Bezug: Studierenden, die aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie keine oder nicht alle vorgesehenen Leistungen erbringen können, sollen grundsätzlich keine Nachteile entstehen. Wie schon für die vergangenen drei Semester wird die Regelstudienzeit nun auch für das Wintersemester 2021/2022 um ein zusätzliches Semester erhöht. Damit ist eine weitere Verlängerung des möglichen BAföG-Bezugs gewährleistet.

Freischussregelung: Studierende, die unter Corona-Bedingungen eine eigentlich nicht wiederholbare Hochschulprüfung nicht bestanden haben, bekommen auch für die Prüfungen des Wintersemesters 2021/2022 einen weiteren Versuch, sofern nicht ein Verstoß gegen die Prüfungsordnung Grund für das Nichtbestehen war. Wenn Hochschulen weitergehende, die Studierenden begünstigende Regelungen erlassen haben, gelten diese weiterhin.

Die Verlängerung der Regelungen betrifft u.a. auch die Hochschule Darmstadt

Nachtrag 13.01.2022: Die Hochschule hat ihre "Sondersatzung der Hochschule Darmstadt zur Bewältigung der durch die Coronavirus SARS–CoV-2 Epidemie gestellten Herausforderungen bei Prüfungen“ entsprechend geändert. Sie ist im Hochschulanzeiger 2022 auf der h_da-Webseite veröffentlicht (https://h- da.de/fileadmin/h_da/Hochschule/Presse_Publikationen/Hochschulrecht/Sondersatzung_pruefungsrelevante_Leistungen_Corona_Pandemie_2022-01-11.pdf)