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BAföG - Anhebung Freibetrag auf das Einkommen der Eltern

Ab 1. August wird der Freibetrag auf das Einkommen der Eltern, Ehe- und Lebenspartner*innen nach §25 BAföG angehoben. Da dieser Grundlage für die Berechnung der Ausbildungsförderung ist, erhöht sich auch die Gruppe der Förderberechtigten.

Daher: habt Ihr bisher keinen Anspruch auf BAföG gehabt wegen zu hoher Einkommen Eurer Eltern oder Partner*innen, dann versucht es ab August unbedingt erneut.

Viele weitere ausführliche Informationen rund um das BAföG samt BAföG-Rechner gibt es auf www.bafoeg-rechner.de.

Die Höhe des BAföG bleibt leider unverändert bei max. 861 EUR (ohne Kinder- und Sonderzuschläge).

Damit sich dies ändert und das gesamte BAföG-Gesetz endlich reformiert und auf einen aktuellen Stand gebracht wird, verweisen wir gern nochmal auf die laufende Petiton anlässlich des 50. Geburtstages des BAföG.

Noch eine Erinnerung: stellt bitte für eine unterbrechungslose Weiterauszahlung Eures BAföGs rechtzeitig den Folgeantrag. Das Studierendenwerk empfiehlt bis zum 31.07.2021.

Und: noch in den restlichen Tages des Juli sowie in den Monaten August und September kann ein Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt werden!