Studiengebühren

Aktuell droht auch in Hessen die Einführung von Studiengebühren ab dem ersten Semester. Diese sogenannten "allgemeinen Studiengebühren" sollen nach den Vorstellungen der Politiker 500 Euro pro Semester betragen. Hessen will bei der Einführung nicht Vorreiter sein, versichern Wissenschaftsminister Corts und Ministerpräsident Roland Koch. Doch in Baden-Württemberg wird am 15. Dezember 2005 das erste Gesetz für Studiengebühren ab dem ersten Semester verabschiedet sein. In Nordrhein-Westfalen stehen die Eckpunkte bereits fest. Auch hier soll das Gesetz noch vor Weihnachten, spätestens aber im Frühjahr verabschiedet werden. Weitere Bundesländer haben ähnliche Vorhaben geäußert - vor allem Landesregierungen mit CDU und/oder FDP-Regentschaft. Daher werden Studiengebühren auch in Hessen nicht mehr all zu fern sein. Die Umsetzung des Gesetzes allerdings - das prophezeihe ich hiermit - wird wie beim Studienguthabengesetz (StuGuG, Langzeitstudiengebühren) innerhalb von 3 Monaten durchgezogen sein -- außer ihr wehrt euch dagegen.

Landesregierung plant die Einführung von Studiengebühren in Hessen

Am 10. April veröffentlichete die hessische Landesregierung ein Rechtsgutachten, das die Einführung von allgemeinen Studiengebühren ab dem ersten Semester prüfen soll. Die Landesregierung kommt - dem Gutachten folgend - in einer Erklärung zu dem Schluss, "dass Studiengebühren [...] möglich wären."

Ausgangspunkt der momentanen Situation ist das Urteil zum Hochschulrahmengesetz vom 26. Januar 2005. Das Bundesverfassungsgericht entschied voriges Jahr, der Bund habe seine Kompetenzen überschritten, indem er ein Studiengebührenverbot auf Bundesebene festsetzte. Damit wurde den Ländern die Entscheidungshoheit übertragen, über die Einführung von Studiengebühren zu entscheiden. Geklagt hatten damals übrigens die CDU regierten Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Saarland und Hamburg - nicht aber Hessen. Die Zurückhaltung der Landesregierung lag wohl darin begründet, dass die Hessische Verfassung ausdrücklich Studiengebühren verbietet. In dem mit "Unterrichtsgeldfreiheit" überschriebenen Artikel 59 heißt es:

"(1) In allen öffentlichen Grund-, Mittel- höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. Unentgeltlich sind auch die Lernmittel mit Ausnahme der an den Hochschulen gebrauchten. Das Gesetz muß vorsehen, daß für begabte Kinder sozial Schwächergestellter Erziehungsbeihilfen zu leisten sind. Es kann anordnen, daß ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet.

(2) Der Zugang zu den Mittel-, höheren und Hochschulen ist nur von der Eignung des Schülers abhängig zu machen.

Das Rechtsgutachten, welches der Landesregierung bereits im Dezember 2005 vorlag und jetzt erst veröffentlicht wurde, kommt jedoch neuerdings zu einem anderen Schluss. Es heißt dort: "Allgemeine Studiengebühren sind [...] teils nach der Landesverfassung unabhängig von Art. 59 Abs. 1 HV geboten, teils nach Maßgabe des Art. 59 Abs. 1 Satz 4 Entgeltpflichtigen kommt es nicht an, wenn sie die Schuld nicht auch gegenwärtig begleichen müssen."

Diese Argumentation ist nicht nachvollziehbar. In mehreren Urteilen in der Vergangenheit - 1949, 1956 und 1976 - bestätigte der Staatsgerichtshof (das hessische Verfassungsgericht) den Artikel 59 als soziales Grundrecht. Er stellte 1956 ausdrücklich fest, dass die Hessische Verfassung mit der Tradition gebrochen habe, Schulpflicht und Unterrichtsgeldfreiheit in unmittelbarem Zusammenhang zu stellen und somit neue Wege gehe. Also gelte die Unentgeltlichkeit des Unterrichts auch für Hochschulen, obwohl sie nicht unter die Schulpflicht fallen.

An einer anderen Stelle macht das Gutachten deutlich, dass die Landesregierung nachweisen müsse, die Situation habe sich derart verändert, dass ein Normwandel (im Speziellen finanziell gesehen) stattgefunden habe, also - simpel ausgedrückt - die Verfassung anders als früher gelesen werden müssen: "Unterdessen ist noch deutlicher geworden, dass die dramatische Verschlechterung der Haushaltslagen den Gesetzgeben immer stärker in die Richtung grundsätzlicher Entgeltlichkeit insbesondere das Hochschulstudiums zu drängen geeignet ist [...]"

Zum Zusammenhang zwischen Unterrichtsgeldfreiheit und Haushaltslage stellt jedoch der Staatsgerichtshof in seinem Urteil von 1949 fest: "[Es sei] ohne Bedeutung, welche Folgen sich aus der Anerkennung unmittelbarer Geltung einer Verfassungsnorm in Sonderheit auf dem Gebiet der Staatsfinanzen ergeben."

Sollte die Landesregierung also trotz der massiven verfassungsrechtlichen Bedenken - wie bereits angekündigt - Anfang Mai ihre konkreten Gesetzespläne offenbaren und im Laufe der nächsten Monate das Gesetz verabschieden wollen, begeht sie einen Verfassungsbruch.

Neben dem Bruch der Hessischen Verfassung verstößt die Einführung von Studiengebühren - ob in Hessen oder anderswo - gegen den unter anderem von Deutschland 1968 unterzeichneten Völkerrechtsvertrag, in dem sich die unterzeichneten Staaten selbst auferlegen, dass "der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muß" (Internationaler Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte" der UN von 1966, 1976 in Kraft getreten, Artikel 13). Dort ist ausdrücklich festgehalten, dass selbst Staaten, in denen bereits Studiengebühren eingeführt wurden, sich dazu verpflichten, diese langfristig abzuschaffen. Doch in Deutschland, speziell Hessen, passiert derzeit - beziehungsweise schon seit Längerem mit Einführung der so genannten Verwaltungs-, Langzeit-, und Zweitstudiumsgebühren - genau das Gegenteil.

Darüber hinaus ist jedoch eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Thematik Studiengebühren jenseits der rechtlichen Situation unablässig. Die Einführung allgemeiner Studiengebühren ab dem ersten Semester macht nämlich vor allen Dingen den Willen der Politik deutlich, die Bildungsverantwortung von sich zu schieben. Das Problem der Hochschulfinanzierung wird "privatisiert", Leidtragende sind - wie immer in den zurückliegenden jüngeren Hochschulreformen - die Studierenden. Unter dem Deckmantel der "Eigenverantwortung" wird so mehr Freiheit von Studiengebührenbefürwortern angepriesen. Das Gegenteil ist der Fall: der Zwang steigt, schaut man sich bespielsweise die modularisierten Studiengänge an, in denen das Studium zur reinen auf Effizienz getrimmten, verschulten, stümperhaft auf den Arbeitsmarkt abgerichteten Ausbildung verkommt. In diesem Zusammenhang ist auch die Einführung von Studiengebühren zu sehen: Sie ist der alles entscheidende Schritt zur Umwandlung des bisherigen Bildungssystems in einen Bildungsmarkt. Dabei spielt es dann auch keine Rolle, welches Studiengebührenmodell umgesetzt wird - Bildung als öffentliches Gut wird der Öffentlichkeit aus der Hand genommen und soll nur noch dem Zwang der Pseudo-Freiheit unterworfen werden (genannt bspw. "Hochschulautonomie", "Finanzierungsfreiheit", "Flexibilität" oder wie auch immer - in Nordrhein-Westfalen lautet übrigens nach dem Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen", das Studiengebühren verankerte, der neueste Euphemismus "Hochschulfreiheitsgesetz", wodurch möglich gemacht wird, dass staatliche Hochschulen Bankrott gehen können).

Mit der Einführung von allgemeinen Studiengebühren ab dem ersten Semester wird darüber hinaus Segregation vorangetrieben - in Zeiten, in denen alle Integration sagen und verlangen. Der Hochschulzugang wird massiv eingeschränkt werden, ob kreditfinanziert oder nicht - Menschen mit weniger finanziellem Rückhalt werden durch Studiengebühren bzw. Schuldenaufnahme abgeschreckt, ein Studium aufzunehmen. Den Hochschulzugang ausschließlich von der Eignung des Schülers / der Schülerin abhängig zu machen (s. HV, Art. 59, Absatz 2), wird so komplett entgegengewirkt.

Des Weiteren werden unterschiedlich hohe Gebühren für verschiedene Studiengänge ("wirtschaftlich" lohnende und weniger lohnende werden mittelfristig unterschiedlich bewertet werden), bzw. unterschiedliche Kreditbegünstigungen, eben je nach dem, ob die Chance auf einen zukünftig rentableren Beruf steigt oder sinkt, unweigerlich der Fall werden. Schließlich ist die von der letzten Bundesregierung begonnene "Exzellenzinitiative" genau darauf ausgerichtet, die "Spitzen"-Studiengänge zu belohnen.

Aber wie dem auch sei: Wie auch immer man versucht, sich der Thematik Studiengebühren zu nähern, kann man nur zum Schluss kommen, dass Studiengebühren - das schließt auch die bereits eingeführten mit ein - ungerecht sind. Auch verschönigende Ansätze des kreditfinanzierten Studiums sind nur Augenwischerei und lenken vom eigentlichen Problem ab: Bildung wird privatisiert und somit der absoluten Willkür ausgesetzt, sowohl was den Inhalt von Lehre UND Forschung angeht als auch den allgemeinen Voraussetzungen für einen Hochschulzugang.

Deswegen müssen wir uns gegen diese Entwicklung stellen und alle auf fordern, Protest auszuüben und zu unterstützen und damit sich für ein soziales, gerechtes Bildungssystem einzusetzen, das unabhängig ist und frei von den Interessen Anderer.

von: Ole Snoeijer, AStA Uni Gießen