An dieser Stelle sollen einige nützliche Links für Studentinnen in und um Darmstadt sowie Informationen und Hilfs- bzw. Beratungsangebote für Schwangere oder Studierende mit Kind(ern) vorgestellt werden.

Wir bemühen uns, das Angebot noch zu erweitern und zu ergänzen.

Links

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Einen wirklich wunderbaren Überblick über die verschiedensten Themen wie Ämter, Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Kurse und Treffs von und für Frauen, Beratungsstellen und Hilfsangebote gibt es auf den Seiten www.familien-willkommen.de des Frauenbürs Darmstadts.

Ein Buchladen für Frauen (aber nicht nur) gibt es auch in Darmstadt:

Artemis-Frauenbuchhandlung
Mathildenplatz 5, 64283 Darmstadt
(zwischen den Haltestellen Luisenplatz u. Willy-Brandt-Platz)

Schwanger - und nun? Informationen für Schwangere

Für Schwangere gibt es eine Vielzahl von Beratungsangeboten zu den vielfältigsten Themen wie allgemeine Lebensberatung, Schwangerenberatung, Familienberatung oder Beratungen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

Eine gute Übersicht der einzelnen Angebote gibt es auf www.familien-willkommen.de unter dem Punkt "Paare und Eltern".

Auswirkungen auf das Studium:

Urlaubssemester können für Schwangerschaft und Erziehung eines Kindes beantragt werden. Allerdings müssen auch beurlaubte Studierende die Semesterbeiträge fristgerecht für das jeweilige Semester einzahlen. Der Erwerb von Leistungsnachweisen ist während eines Urlaubssemesters i.d.R. nicht möglich. Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester, aber als Hochschulsemester.

Einen Antrag auf ein Teilzeitstudium kann gestellt werden, wenn Studierende Kinder im Alter von bis zu 18 Jahren erziehen. Allerdings solltet ihr bevor ihr einen Antrag stellt, euch mit den jeweiligen Dozenten für Fachstudienberatung aus euren Fachbereichen zusammensetzen, um zu überprüfen ob ein Teilzeitstudium möglich ist.  

Übersicht der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei Schwangerschaft und Mutterschutz:

Auf jeden Fall solltest Du bei Deiner Krankenkasse nachfragen, ob ggf. mehr oder noch andere Leistungen angeboten werden

Mehrbedarf und Einmalzahlungen für Schwangere und Alleinerziehende nach dem SGB II:

Studierende haben i.d.R. keinen Anspruch auf Leistungen des SGB II. Es gibt aber folgende Ausnahmen: