
AG-Leiterin: Milly Nanfuma Bulwanyi
Leider liegt noch keine Beschreibung der Aufgaben vor.
Kontakt:
Die AG Internationale Studierende hat eine eigene Homepage: www.interstudis-darmstadt.de
Bewerben können sich Studierende aus Nicht-EU-Staaten aller Fachrichtungen der h_da. Voraussetzung ist eine bereits erfolgte Zulassung für die Diplom- oder Bachelorabschlussarbeit.
Termine: jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres
Die Bewerbungsfristen sind in jedem Fall einzuhalten.
Für die Vergabe der Studienabschluss-Stipendien findet ein Auswahlverfahren statt. Kriterien für die Auswahl sind:
• die bisherigen Studienleistungen
• die Qualität des Gutachtens
• die soziale Situation
Den Antrag sowie eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen erhalten Sie im Internet unter: www.h-da.de/studium/information-und-beratung/internationale-studierende
Für Information und Beratung wenden Sie sich bitte an das SSC:
Frau Dana Voss
Gebäude A 10 Raum 03,
Tel 06151 / 16-8963
oder per E-Mail dana.voss@h-da.de
Die Ausländerbehörde ist für alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten zuständig und entscheidet darüber, inwieweit neben dem Studium gearbeitet werden darf. Auch ein Wechsel des Studiengangs muss von ihr genehmigt werden
Ausländerbehörde Ordnungsamt der Stadt Darmstadt
Außenstelle an der TU Darmstadt
Termine erhalten nur internationale Studierende, Wissenschaftler_innen und wissenschaftliche Mitarbeiter_innen, welche mit Hauptwohnsitz in Darmstadt gemeldet sind.
Ausländeramt des Landkreises Darmstadt-Dieburg