Einwohnermeldeamt nimmt Verfassungsklageformulare an der Hochschule Darmstadt entgegen
11.Jan.2007
Am Donnerstag, den 18. Januar 2007 wird das Einwohnermeldeamt an der Hochschule Darmstadt sein um UnterstützerInnen-Formulare für die Verfassungsklage gegen Studiengebühren entgegenzunehmen. Von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr können Studierende, MitarbeiterInnen, ProfessorInnen und Anwohner in der Mensa Schöfferstrasse die Formulare unterschreiben.
Mit diesem Schritt soll die Unterstützung der Verfassungsklage gegen Studiengebühren erleichtert werden. Diese Möglichkeit kann jedoch nur für DarmstädterInnen, die mit ihrem Erstwohnsitz seit drei Monaten hier gemeldet sind, angeboten werden. Mitzubringen ist ein Personalausweis.
Die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamts werden zunächst nur die Unterschrift bezeugen und die angegebenen Daten mit den Angaben auf dem Personalausweis vergleichen. Die genaue Prüfung ob man tatsächlich wahlberechtigt in Hessen ist, wird dann in einem separaten Schritt im Einwohnermeldeamt geprüft. Sollten alle Angaben vollständig sein und die Wahlberechtigung vorliegen, werden die korrekten Formulare dem AStA übergeben.
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