13.Apr.2006
Am 28. März fand die 46. Sitzung des Senats der Hochschule Darmstadt statt.
Ein Tagesordnungspunkt war das Thema "Rauchfreie Hochschule Darmstadt". Dazu hatte der AStA ein Schreiben eingereicht, um eine Empfehlung aus dem Studierendenparlament (StuPa) einzubringen.
Seit Sommer 2005 beschäftigte sich eine vom Studierendenparlament eingesetzte Arbeitsgruppe damit, in wieweit das Rauchen in den Gebäuden der Hochschule Darmstadt und insbesondere in den Mensen ein Problem darstellt. In Folge der Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe hat das StuPa im Dezember 2005 die Empfehlung ausgesprochen, die Hochschule zur rauchfreien Zone zu erklären.
Hierbei bestärkten bei vielen Studierenden nicht nur gesundheitliche Bedenken, sondern auch die Belästigung durch Qualm und Gestank, den Wunsch nach einer rauchfreien Hochschule.
Als Befürworter einer rauchfreien Hochschule kann man sich auf die rechtliche Grundlage der Arbeitsstättenverordnung vom 2. August 2004 berufen:
§5 Nichtraucherschutz
(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.
Der Zeitpunkt zur Umstellung auf eine rauchfreie Hochschule könnte kaum besser sein, da mit der Namensänderung und des neuen CD der h_da ein "frischer Wind weht".
Ab dem 18. April wird auch das Studentenwerk Darmstadt die Mensen zur rauchfreien Zone erklären.
Am Ende des Tagesordnungspunktes wurde dann, mit einer überwältigende Mehrheit von 16 Ja Stimmen, keiner Nein Stimme und einer Enthaltung, beschlossen:
"In den Gebäuden der Hochschule Darmstadt ist ab dem 18. April 2006 das Rauchen generell untersagt."








