09.Jan.2006
Der Semesterbeitrag für das kommende Sommersemester beträgt 193,00 EUR und setzt sich wie folgt zusammen:
- Beitrag RMV: 74,63 EUR
- Beitrag Studentenschaft: 11,37 EUR
- Beitrag Studentenwerk: 57,00 EUR
- Verwaltungskostenbeitrag: 50,00 EUR
Vom 16.01. bis zum 03.03.2006 dauert der Rückmeldezeitraum für das kommende Sommersemester.
Immer noch aktuell: Verwaltungskostenbeitrag zurückfordern!
Im Dezember 2003 schuf die CDU-Landesregierung im Hessischen Hochschulgesetz (HHG) den neuen Paragraphen 64a. Damit wurden die Universitäten dazu verpflichtet je 50 € pro Studi einzukassieren – die Rechtsgültigkeit dieses „Verwaltungskostenbeitrages“ ist aber immer noch ungeklärt. Denn dazu müssten die 50 € den tatsächlichen Kosten entsprechen, die ein Studi dem Studierendensekretariat verursacht. Das darf aber getrost bezweifelt werden.
Die GEW Hessen führt deswegen auch Musterklagen gegen das Land Hessen – Ausgang offen. Leider wird das Verfahren auch noch eine ganze Weile dauern. Aber das Geld bekommt man auch bei Feststellung der Rechtswidrigkeit nur dann – und wirklich nur dann - zurück, wenn man auch schon vor der Urteilsverkündung folgende Maßnahmen ergriffen hat – und zwar jedes Semester aufs Neue:
a) Unter Vorbehalt überweisen! Ein paar kleine Worte auf dem Überweisungsträger können dir 50 €/ Semester bringen!
b) Antrag auf Rückzahlung stellen! Ein entsprechendes Muster findest du auf stugug.asta-marburg.de
c) Widerspruch einlegen! Der Mustertext bleibt derselbe, nur heißt es nun im Betreff "Widerspruch gegen die Zahlung von 50 Euro Verwaltungskostenbeitrag"
Du solltest auf jeden Fall unter Vorbehalt überweisen. Bei den anderen beiden Maßnahmen gehen die Einschätzungen darüber, was das geeignetere Instrument ist, auseinander. Der AStA empfiehlt deshalb beide Schreiben abzuschicken.








