Änderungen bei der GEZ-Befreiung
04.Jul.2005
Mit dem neuen Rundfunkstaatsvertrag zum 1. April 2005 kann man sich als Studentin oder Student nicht mehr wegen eines geringen Einkommens befreien lassen. Nunmehr können sich nur noch BAföG-EmpfängerInnen befreien lassen. Dazu muss eine beglaubigte Kopie mit dem entsprechenden Antrag an die GEZ (www.GEZ.de) geschickt werden. Wer kein BAföG bekommt muss nun zahlen oder sich vom Fernsehen und Radio trennen.
Übrigens: die GEZ-KontrolleurInnen muss man nicht in die Wohnung lassen. Teilweise haben sie auch schon Hausverbot in Wohnheimen.
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